Rechnung von Gemeinde für Straßenbau - Verjährungsfrist?
Unsere Gemeinde hat vor mehr als 10 Jahren eine Absenkung der Bordsteinkante an unserem Grundstück veranlasst - für eine zusätzliche Hofeinfahrt. Es hieß damals, dass wir dann eine Rechnung bekommen für die Kopfsteine und die Arbeitsleistung - wir haben bis heute nichts bekommen;) Glück gehabt und das Ganze ist verjährt?
1 Antwort
Es kommt darauf an! Befindet sich Euer Grundstück noch in einem (Bau-) Gebiet, welches noch nicht (voll) erschlossen wurde? Wo also Gehwege, Straßen & Co. noch nicht fertig gestellt wurden? Dann hast Du Pech gehabt! Denn die Kommune kann einen Gebührenbescheid erst nach kompletter (!!) Erschließung versenden!