Rechnung von Gemeinde für Straßenbau - Verjährungsfrist?

2 Antworten

Es kommt darauf an! Befindet sich Euer Grundstück noch in einem (Bau-) Gebiet, welches noch nicht (voll) erschlossen wurde? Wo also Gehwege, Straßen & Co. noch nicht fertig gestellt wurden? Dann hast Du Pech gehabt! Denn die Kommune kann einen Gebührenbescheid erst nach kompletter (!!) Erschließung versenden!

du müsstest erste einmal festsstellen, ob es sich bei dem bau damals um einen vewaltungsakt gehandelt hat.

wenn ja, verjährt dieser erst nach 30 jahren.

war es kein verwaltungsakt, seitens der gemeinde, dürfte der fall verjährt sein.

http://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsakt