Rechnung vom Notar nach 7 Jahre

12 Antworten

Moin,

grundsätzlich beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist nach § 195, 199 Abs. 1 BGB drei Jahre und ab Kenntnis der Schuld.Die Verjährungsfrist beginnt gemäß § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist. Da das Zahlungsbegründende Ereignis im Jahr 2007 stattgefunden hat, ist der Beginn der Verjährung der 31.12.2007. Die Verjährung ist demnach am 31.12.2010 eingetreten.

Deine Aufgabe ist es nun, dich auf die Einrede der Verjährung gemäß § 214 Abs. 1 BGB zu berufen. Dies ist überaus wichtig, denn Du musst Dich explizit darauf berufen, denn stillschweigende Kenntnisnahme reicht hier nicht aus, denn dies gilt als Zustimmung bzw. Schuldanerkenntnis. Am Besten ist es, Du rufst den Notar an und versuchst erstmal zu klären, warum Du eine Rechnung bekommen hast. Sollte dieser sich Querstellen, kannst Du nach Kontoauszügen forschen oder Dich ggf. auf die Einrede der Verjährung berufen.

MFG

man kann bei bank kontoauszüge sozusagen nachbestellen,bis zu welchem zeitpunkt kann dir deine bank sagen,wenns klappt haste ja den beweis...

Wenn Du bereits bezahlt hast, natürlich nicht. Ruf erst mal beim Notar an und versuch das so zu klären. Vielleicht finden sie ja doch noch was. Wenn nicht, dann hat Deine Bank vielleicht noch Auszüge.

Guck außerdem mal hier - die Rechnung sollte eigentlich verjährt sein.... http://news.financescout24.de/finanzen/verjaehrung-von-rechnungen

Tipp: Du könntest Dich auch an den Verbraucherschutz wenden, wenn es Ärger gibt.

Was heißt denn Du hast keinen Kontoauszug?
Hast Du den weggeschmissen oder nicht per Bank bezahlt?
Gehe zu Deiner Bank, dort kann man ältere Überweisungen prüfen lassen
und sich einen Auszug nachträglich nochmal ausdrucken lassen.

Die Forderung ist verjährt und genau das würde ich dem Notar schreiben "Du berufst dich auf die Einrede der Verjährung". Zugleich kannst du mitteilen, dass du nachträglich von der Bank einen Kontoauszug erstellen lässt, wenn er die Kosten dafür übernimmt.