Rechnung vom Bauträger (neubau) verschieben bis verbesserungen vollständig sind?

4 Antworten

Solange noch Mängel vorhanden sind welche beseitigt werden müssen, hast du das Recht Einbehalte bei der Rechnung vorzunehmen. D. h. du bezahlst zunächst nur einen Teil der Rechnung, bis die Mängel vollständig beseitigt sind und dies dir auch bestätigt wird. Bestätigung durch Bauleiter oder Architekt.Bezahlst du die komplette Rechnungssumme, dann könnte es sein, dass die Mängel nie beseitigt werden, bzw. man davon ausgeht, dass alles in Ordnung ist, sonst hättest du keine Einbehalte vorgenommen.

In der VOB ist das auch geregelt ab wann der Handwerker auf volle Zahlung seiner Rechnung bestehen kann. D. h. wenn er seinen Auftrag mängelfrei erledigt hat.

Ja, das ist üblich. Die Mängel sollten auf dem Abnahmeprotokoll durch deinen Bauleiter festgehalten werden.

Ja, kannst du und solltest du auch.

Ja kannst und solltest du