Rechnung vom Anwalt trotz Beratungshilfeschein?

5 Antworten

Der Schein gilt nur für ein Informationgespräch.

Und die Vertretung auch noch!

Anders als hier viele schreiben, deckt die Beratungshilfe auch eine außergerichtliche Tätigkeit, wie z.B. das Schreiben von Briefen ab, wenn das so bewilligt wurde. Demgemäß darf die Rechtsanwältin gar keine Gebühren fordern, aber ich gehe mal davon aus, dass sie dies hier nicht ohne Grund macht. Also einfach um Erklärung bitten.

Das Ding heisst "Beratungsschein" . Wenn sie 2 Briefe geschrieben hat ist das doch eigentlich schon keine Beratung mehr, oder? So gesehen dürfte ein Anspruch gegen deinen Vater bestehen (denke ich).

Aber 1500 Euro für 2 Briefe? Erstaunlich! Zumindest bei mir auf dem platten Land ein stolzer Preis.

Da war dein Vater wohl etwas naiv...

2 Briefe und 2 Gesprächstermine..... kann hinkomme .....bei Briefen können die ja alls mögliche wie ach Telefonkosten berechnen die wohl nie stattgefunden haben :D...

....

Wieso sollte er naiv gewesen sein? Die Beratungshilfe deckt das doch alles ab. Da kann im Nachhinein keine Forderung seitens des Anwalts gestellt werden. Diese Kosten werden voll und ganz von der Beratungshilfe gedeckt.

Nein das siehst du falsch.

Der Beratungshilfeschein is lediglich für eine Beratung da! Nix weiter.

Diese Anwältin hat agiert im Auftrag deines Vaters - das ist nicht mit diesem schein abgedeckt und somit ist eine Dienstleistung enstanden, auf die Bitte deines Vaters hin,die natürlich auch entlohnt werden muss.... und 1500 euro klingt noch im Rahmen.

Dein Vater hätte Prozesskostenhilfe beantragen müssen - dann wäre die Leistung der Anwältin und alles andere mit abgedeckt

Nö, das siehst du leider du falsch. Beratungshilfe deckt natürlich auch die Kosten für eine etwaiger außergerichtliche Vertretung etc.

Prozesskostenhilfe gibt es nicht hier!