Rechnung um 1500.-€ höher als Kostenvoranschlag

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Die Firma hätte Dich informieren müssen, wenn etwas preislich derart relevantes dazu kommt. Daß vom Kostenvoranschlag bis zu 20 % Abweichung möglich sind, ist bekannt. Aber was darüber hinaus geht, müßte die Firma selbst tragen, da sie nicht Dein Einverständnis hatte. Schlimmstenfalls fiele dieses Verhalten unter arglistige Täuschung.

Wenn die Arbeiten keine Extras waren, sondern notwendig, müssen sie Bezahlen. Sie haben schließlich mit den Handwerkern Vertrag: arbeit gegen geld. Und wenn die Arbei gewissenhaft gemacht ist dann hat Handwerker sein Teil gemacht, jetzt seid ihr dran mit euremTeil, also bezahlen, bitte. Egal wie ergärlich es für sie ist. Wir haben auch dieses Jahr gebaut und die Rechnungen wuchsen und s auch über den Kopf, war vieles Ärgerlich, wie habens überlebt. Ich kann euch nur trösten, ihr überlebt es auh, aber bezahlen müßt ihr. Der Handwerler ist auch ein Mencsch, ein Fehler kann passieren und er kann nicht kostenlos arbeiten, hat auch Familie zu ernähren.

Das ist ja richtig das er nicht umsonst arbeiten kann, aber wir finden das Geld auch nicht auf der Straße und man holt sich den Kostenvoranschlag ja um die günstige Firma zu finden die man sich leisten kann und man weiss auch das man eine gewisse Summe drauf legen muss aber nicht soviel

Selbstverständlich muß für erbrachte Leistungen gezahlt werden. Ebenso selbstverständlich ist es aber auch, dass Handwerker sich an ihre Kostenvoranschläge zu halten haben (Überschreitungen bis zu zwanzig Prozent werden geduldet). Sollte der Kostenvoranschlag aus welchen Gründen auch immer nicht eingehalten werden können, muss der Auftraggeber darüber informiert werden: neuen Kostenvoranschlag erstellen und "genehmigen" lassen.

Ich lebe in einer eigenen Immobilie und habe auch noch vermietete Wohnungen: Daher bilde ich mir tatsächlich ein, mich mit Handwerkern und Instandhaltungen etwas auszukennen!

Die in einem Kostenvoranschlag getroffenen Aussagen über den Gesamtpreis dürfen nur um 15 bis 20 Prozent überschritten werden. Im Falle einer Überschreitung hat der Unternehmer dem Besteller bzw. Kunden unverzüglich die Überschreitung anzuzeigen.

Der Besteller ist seinerseits zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Er ist dem Unternehmer sodann zur Zahlung eines der geleisteten Arbeit entsprechenden Teiles der Vergütung und Ersatz der in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen verpflichtet.

Nach einem Urteil des OLG Köln, 19 U 98/97 trifft den Unternehmer auch dann eine solche Mitteilungspflicht, wenn er dem Kunden gar keinen Kostenvoranschlag erstellt hat und er auf Stundenlohnbasis seine Leistungen abrechnet.


http://de.wikipedia.org/wiki/Kostenvoranschlag

Mir ging es fast gleiche, habe der Firma mitgeteilt das ich diese Rechnung nicht in voller höhe bezahle. (Den Angeblich vergessenen Posten abgezogen) Die Firma klagte vor Gericht, und verlor. Der Richter meinte das die Firme den Angeblich vergessenen Posten vor Arbeitsbeginn hier mitteilen musste.

PS. Der Richter legte dabei zu Grunde das ich den Auftrag unter Nennung der Summe (Angebot/Kostenvorschlag) schriftlich bestätigte, hier hätte der Unternehmer spätestens feststellen können das mit seinem Angebot was nicht stimmt.

Du hättest darauf hingewiesen werden müssen. Somit hätte eigentlich der gesamte Vertrag neu besprochen werden müssen. Im Grunde war es eigentlich Betrug. Denn ein Position von dieser Summer kann hier nur vorsetzlich verschwiegen worden sein. Wenn du bezahlst dan unter Vorbehalt, Was war das für eine Postion die vergessen wurde zu berechnen?Würde mich einmal interessieren.

Der Tiefengrund wurde vergessen auf den Kostenvoranschlag zu schreiben. Er war zwar notwendig weil schon ein älteres Haus aber ich bin trotzdem der Meinung man hätte uns diese Summe vorher mitteilen können vielleicht hätten wir uns dann noch nach einem anderen Unternehmen umschauen können. leider hatte die Firma es so abgetan als wie man kann ja mal was vergessen aber ich denke bei so einer Summe kann das nicht so einfach unter den Versehen gesteckt werden.Oder

@Ford2010

wusste der ausführende Handwerker denn, dass die angabe auf dem KV vergessen wurde? Wenn ja, wie hätte er denn was sagen sollen? Es ist ärgerlich, klar. Vielleicht könnt ihr mit der Firma noch mal reden. Aber ihr habt doch die Angebote verglichen, oder?

@Shanaz1

Also ein Grundierung ist auf jedenfall die aller erste und zudem eigentlich auch die Wichtigste Ausfährung. Der Malerbetrieb muss nur auf Grund der Beschaffenheit der Fläche die zu streichen ist bestimmen und auch berechnen was zu erfolgen hat. Diese Position kann also garnicht vergessen worden sein sonst hätte der Maler ja improvisiert. Mit anderen Worten wir fangen mal an und dann sehen wir ob grundioert werden muss. Also eindeutig nein ich würde diese Position nicht bezahlen. Da nzunehmen ist, das die Firma nur mit einem billigeren Angebot den Auftrag erhaschen wollte. Mach diese Position streitig. Da sie eigentlich die wichtigste ist!!!

@Shanaz1

Soweit bekannt ist wusste er es nicht und auch wenn ich ihn ganz gut eingeschätzt habe weiss ich nicht ob er was gesagt hätte wenn er es gewusst hätte. Ja der Meinung bin ich auch das man die als erstes auf die Rechnung hätte schreiben müssen, denn das war nachdem die Rüstung stand und das Haus mit einem Kärchergerät gesäubert wurde das nächste was gemacht worden ist und die Firma muss ja meiner Meinung nach eine Bestellung für diese Sachen gemacht haben und hat da bestimmt den Kostenvoranschlag zur Hand gehabt da hätte man eigentlich schon sehen können das was fehlt

macht es einen Unterschied ob der Kostenvoranschlag von beiden unterschrieben wurde?

@Ford2010

Nein im Gegentiel wenn er von beiden unterschrieben wurde hat zusätzlich noch jemand nicht seine Aufgabe gemacht, der Unterzeichner hat nämlich den Kostenvoranschlag nicht überpfrüft. Und als Fachmann hätte ersehen müssen das eine wichtige Position fehlt.