Rechnung trotz Widerruf zahlungspflichtig?
Guten Abend,
Ich war eben auf der Seite von Standesamt.com.
Ich meldete mich an, und als die Mail mit dem link kam, klickte ich drauf. Als ich dann nochmal überflogen, was für eine Leistung erbracht würde, wurde ich stutzig. Ich gab keinerlei Bezahldaten ein, da ich davon aus ging, dass ich so den Kauf einfach vorzeitig wieder beenden könnte. Nun kam eine Mail mit einer Rechnung über 5 Euro, welche ich bitte begleichen soll. Durch den Klick auf den link kam der Vertrag zu stande.
Nun meine Frage : Ich habe den Vertrag widerrufen, muss ich die 5 Euro trotzdem bezahlen? In den AGBs ist leider nichts zu finden. Bitte bitte helft mir!
2 Antworten
Mit dem Klick auf den Link endete deine Widerrufsfrist vorzeitig. Ich kenne die Seite nicht, sollte es sich um eine Abzockseite handeln, hast du gute Chancen, ansonsten zahle lieber.
So deutlich wie diese Seite die Kosten aufschlüsselt möchte ich das nicht als Abzockseite bewerten... habe mir den Krams gerade mal angeschaut.
Klasse, danke! Wollte nur wissen, ob das Widerrufsrecht dadurch erloschen ist.
AGBs sind ganz unten auf der Seite verlinkt:
".... 3. Zustandekommen des Vertrages, Berichtigung, Vertragstextspeicherung, Zahlungsmöglichkeiten
(1) Der Nutzer wählt auf der Website den gewünschten Dienst und füllt das Onlineformular auf der Website aus. Innerhalb
des Onlineformulars werden ihm die Zahlungsmöglichkeiten und das konkrete Entgelt angezeigt. Gebühren der
Standesämter, Behörden oder sonstigen öffentlichen Stellen werden von diesen gesondert festgelegt und sind im angezeigten
Entgelt nicht enthalten. Entsprechendes gilt für die zusätzlichen Gebühren einer Versendung per Nachnahme,
die manche Standesämter zwingend vorsehen.
(2) Der Nutzer kann seine Auswahl und Eingaben im Onlineformular auf der Website jederzeit über die üblichen PCund
Browserfunktionen (z.B. „zurück“-Befehl) ändern, berichtigen oder den Vorgang ganz abbrechen. Jede Seite des
Onlineformulars auf der Website enthält den Browser-Button „zurück“, durch den der Nutzer auf die vorherige Seite
gelangt und die getätigte Auswahl und Eingaben über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren kann.
Darüber hinaus werden dem Nutzer seine Auswahl und Eingaben vor der Absendung noch einmal in einer Übersicht
angezeigt und er kann auch dort mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen Berichtigungen vornehmen.
(3) Mit Betätigen der Schaltfläche, die den Nutzer auf die Übernahme einer vertraglichen Zahlungspflicht explizit hinweist,
gibt der Nutzer gegenüber Standesamt.com ein rechtverbindliches Angebot ab. In Abhängigkeit davon, welchen
Dienst und welche Bezahlmethode der Nutzer gewählt hat, kommt der Vertrag mit Standesamt.com wie folgt zustande:
Der Nutzer erhält entweder eine E-Mail an die von ihm mitgeteilte E-Mail-Adresse, die einen Bestätigungslink
enthält und ihm den gewählten Dienst sowie seine Eingaben anzeigt. Der Vertrag kommt in diesem Fall erst dann
zustande, wenn der Nutzer den Link betätigt. Vorher wird Standesamt.com nicht im Auftrag des Nutzers tätig.
Oder der Nutzer ist zum Zeitpunkt seiner Bestellung bereits registriert. In diesem Fall erhält nach dem Betätigen
der Schaltfläche auf der Website, die ihn auf die Übernahme einer vertraglichen Zahlungspflicht explizit hinweist,
eine Bestätigung in Textform (E-Mail) von Standesamt.com, die zum Vertragsschluss über den gewählten Dienst führt.
(4) Der Vertragstext wird von Standesamt.com befristet gespeichert und ist nach der Absendung des elektronischen
Formulars aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet abrufbar. Nach der vollständigen Vertragsabwicklung
werden die Daten gelöscht, es sei denn, dem stehen zwingende handels- bzw. abgabenrechtliche Aufbewahrungsfristen
oder überwiegende berechtigte Interessen von standesamt.com (z.B. Durchsetzung von Ansprüchen) entgegen.
Dankeschön, das las ich auch selber alles schon. Die Frage ist jetzt, ob der Widerruf zum aufheben der Rechnung führt. Liebe Grüße