Rechnung trotz Versicherung?

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Einfach Kopie ziehen und Original mit Anschreiben an die Krankenversicherung weiterleiten. Dem Absender mitteilen, daß hier wohl irrtümlich adressiert wurde und nunmehr zutreffend weitergeleitet worden ist. Wer das Original der Rechnung in Händen hält, muß damit umgehen (reagieren und bei gegebenem Rechtsgrund auch bezahlen). Heutzutage gehen viele, nicht nur in der privatkapitalistischen Geschäftswelt, sondern inzwischen auch im so genannten öffentlichen Dienst, nach dem Motto vor: Versuch und Irrtum. Manchmal oder besser vielfach klappt's sogar. Und dann hat der das Nachsehen, der nicht passend reagiert hat.

Bei einem (klugen) Anwalt und Rechtsgelehrten aus Bonn habe ich einmal gelernt: man übe die Einrede! (Widerspruch), bei allem, was einem unklar auch nur vorkommt. Läßt man dies aus (in der Frist), hat man seine Ansprüche, die noch so fest in Recht gegossen sein können, regelmäßig vergeben.

Jetzt tust Du die Rechnung in eine Tüte, klebst eine Briefmarke drauf und schickst sie an Deine Krankenversicherung.

Fertig.

Das ist immer so, da die nicht Deine Krankenkarte hatten.

Danke, jetzt bin ich ein Stueckchen schlauer!

@KarinaMe

Bei einem Notfall interessiert den Notarzt die Karte weniger und bei wem Du versichert bist.

Adresse genügt denen.

Der Magistrat hat vollkommen korrekt gehandelt, da er vermutlich als Träger des Krankenhauses bzw. des ärztlichen Notdienstes demjenigen die Rechnung stellen darf, der die Leistung erhalten hat (also dir).

Um an dieser Stelle auf die Korrektheit bzw. Rechtmäßigkeit der Rechnung einzugehen, wäre es gut zu wissen, ob du privat oder gesetzlich krankenversichert bist und was genau dir in Rechnung gestellt wird.

Weil grundsätzlich einmal gilt:

Wenn du von einem Notdienst abgeholt wird, musst du diese Leistung auch bezahlen (wie bei einem Taxi). Und hierbei spielt es auch keine Rolle, ob du einen Verkehrsunfall, einen Treppensturz hattest, oder schlichtweg nicht mehr vom Sofa jochgekommen bist. Diesen Eigenanteil für den Rettungsdienst musst du zahlen.

Wenn du allerdings privat versichert bist und einen entsprechenden Tarif hast, werden die Kosten hierfür von der Versicherugn übernommen. Wenn du gesetzlich versichert bist, zahlst du diesen Eigenanteil selbst.

Grüße

Mondkalb

Hallo,

am besten beim Absender anrufen und dort die genauen Daten zur Krankenkasse am Tag des Transportes durchgeben (Adresse, Versicherungsnummer etc.).

Das Transportunternehmen ist verpflichtet, die Rechnung direkt an die Krankenkasse zu schicken.

Falls die Krankenkasse aus einem bestimmten Grund die Bezahlung abgelehnt hat, erfährt man das dann im Telefonat.

Manchmal werden auch Krankenkassen verwechselt und die "falsche" Krankenkasse hat dem Transportunternehmen dann die Bezahlung verweigert.

Gruß

RHW

Am Besten Du nimmst so schnell wie möglich Kontakt mit Deiner Krankenkasse auf, wenn möglich, persönlich mit der Rechnung vorbei gehen. Dort erklärst Du den Fall und die werden sich dann weiter kümmern. Die Rechnung brauchst Du auf jeden Fall nicht bezahlen, wenn Du eine bestehende Krankenversicherung hast. Also keine Kopfschmerzen, o.k. MfG Renate

Danke fuer deine Antwort. Ich werde sobald ich Zeit habe, sofort vorbeigehen.

LG