Rechnung trotz Mangelmeldung?

4 Antworten

Hallo

  • erst mal die AGB und das kleingedruckte des Fotografen lesen
  • Rechnungen haben immer Zahlungsziele mit gestaffelter Zahlungverzugberechnung bzw Rabatt und Skontofaktoren der BGB § 271 ist Komplex dass ist was für Kaufmänner und Rechtsanwälte und wegen EU Harmonierungen im Wettbewerbsrecht seit Jahren im Umbau
  • "richtige" Fotografen fertigen/liefern Bildmaterial nach denn definierten Standards des Bestellers bzw wenn dass nicht definiert wurde nach dem aktuellen Standard für denn Druck nach FOGRA (PMS oder CIELAB) in Softproofqualität für Prospektdruck. Der Fotograf kann nichts dafür dass der Kunde Farbenblind ist oder irgendeinen Billig Monitor in Kaufhausfarbeinstellungen an einem PC mit falschen Farbraumeinstellungen ansieht/bewertet sprich zu" Blöd" ist oder nichts vom Gewerk versteht.
  • Print Proofs werden meist auf "Fotodruckern" im 8BIT JPEG Farbraum erzeugt und sind auch nicht 100%ig das spätere Ergebniss im Druckverfahren. Erst die Druckfahnen/Andruckmuster sind verbindlich aber das machen Grafiker/Drucker nicht Fotografen.
  • Vermutlich hat der Fotograf das schon fernmündlch erklärt bzw es steht im Kleingedruckten der Auftagsannahme/Bestätigung
  • die Schriftliche Mangelmeldung wurde bestimmt nicht von einem Grafiker, Art Direktor oder Drucker verfasst der denn Mangel genau definiert hat, wenn es denn überhaupt ein "Mangel" ist und meist einigt man sich dann darauf das die Rohdaten zum Drucker/Grafiker gehen damit der das selber passend optimiert. Meist haben die Drucker und Grafiker Stammfotografen und die Fotografen haben Stammgrafiker/Stammdurcker so das Aufträge in einem Rutsch ohne Kunden als Störquelle/Zeitabsauger abgearbeitet werden können.
  • der Fotograf hat seine Arbeit erfüllt und ist vermutlich weit in Vorkasse und er wird sicher nicht das Bildmaterial unbezahlt freigeben/liefern und dann dem Geld hinterherprozessieren, also im Prinzip das übliche; "Geld gegen Ware". Kein Geld keine Ware und dann kommt die Klage bzw der Fotograf hat dass schon durch Zahlungsverzug abgekürzt damit er noch zum Jahresabschluss fertig wird und denn Auftrag dann passend als Verlustvortrag verbuchen kann.
  • Der Fotograf hat das Lieferdatum erfüllt der Auftaggeber ist im Abnahme und Zahlungsverzug für die Werkleistung. Werkleistungen sind individuell und nach Bestellung im Prinzip immer zu bezahlen auch wenn keine Abnahme stattfindet. Es gibt unterschiedliche Urteile diverser Gerichte und des BGH bezüglich Abnahme bei "Mängel" bzw wie man denn Mangel als solchen definiert und was dannach geringfügig ist bzw Minderleistung und Schlechtleistung.
  • Der Gesetzgeber wollte eigentlich das Handwerk stärken die bei Grosskunden meist immer 5-10% Abschlag wegen Restmängeln von der Gesamtsumme abgezweigt bekommen aber diverse Behörden sind selber führend in der Praxis und in Zahlungsverzugtechniken über Jahre

Rehtsanwalt.! Einschalten, nicht abwarten.

Wer Produktfotos in Auftrag gibt, der kann sich auch eine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt in der, zugegeben: nicht ganz einfachen Sachlage, leisten.

Das Honorar für Produktfotos liegt zwischen 10 und über 150 EUR die Stunde. Produktfotos machen zu lassen, ist nicht zwangsweise ein Luxusgut.

@Tababab

Da hast Du recht, aber meine Antwort zielt auf Firmeninhaber. Ein Privatmann braucht eher nicht professionelle Produktfotos.

Ich würde mal sagen Lehrgeld, wenn man sich nen Billo-Fotografen sucht, der wahrscheinlich die Fotos mit dem Handy geknipst hat.

Ob sich ein Anwalt rentiert, musst man anhand dem Auftragsvolumen festlegen. Wenn es hier um ein paar hundert Euro geht, zahlt man wahrscheinlich für den Anwalt mehr als wenn man die Fotos einfach bezahlt und dem Typ irgendwo ne schlechte Bewertung hinterlässt.