Rechnung schreiben / Kleinbetragsrechung?

3 Antworten

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Es gibt kein Kleingewerbe. Du meldest ein Gewerbe an und fertig.

Das FA sickt dir einen Fragebogen und frag nach den erwarteten Umsätzen nach und fragt auch ob du die Reglung nach § 19 UstG nutzen willst.

Da Gewerbe angemeldet wurde, die nächste Frage:

Nutzt du die Reglung nach § 19 UstG?

Wenn nein, so musst du auf jeder Rechnung auch die MwSt ausweisen. Egal wie hoch der Betrag der Rechnung ist.

Denn in diesem Fall musst du die vereinnahmte MwST an das FA weiter reichen. Du kannst jedoch deine Verausgabte MwST gegen rechnen, wo durch sich der Zahlbetrag an das FA verringert.

Nutz du die Reglung nach § 19 UstG, so darfst du keine MwST extra auf deinen Rechnungen ausweisen, kannst aber deine verausgabte MwST nicht gegenrechnen.

Gewerbeanmeldung usw... ist schon durchgeführt?

Dann schreibst du eine Rechnung OHNE Ausweis der MwSt als Kleingewerbetreibender.

Gewerbeanmeldung ist schon durchgeführt habe alles !

also brauche ich kein mwst einfach die adresse die kosten und bankdaten drauf ? habe ich es richtig verstanden