Rechnung Reparaturen nach Wohnungsübergabe
Hallo, vielleicht können Sie mir helfen... Meine Eltern haben 13 Jahre in einer Wohnung gelebt und sind nun im Pflegeheim. Die Wohnungsübergabe hat bereits stattgefunden, die ersten Ansprüche hat der Vermieter bereits geltend gemacht. Nun kommt eine 2. Rechnung wo angeblich noch Reparaturen am Fenster (hier wurde ein kleiner Hacken für Gardinenstange eingedreht) und Wertminderung am Gemeinschaftseigentum mit über 550 Euro in Rechnung stellt. Zweite Position sind Malerarbeiten an der Fassade im Balkonbereich (es Regale an der Wand befestigt) mit über 300 Euro und dann noch Fliesenreparaturen (angebohrte Wandkacheln) mit über 500 Euro. Ist das so zulässig? Ich habe das Gefühl hier versucht mich jemand gewaltig abzuzocken.... vielen Dank für Ihre Antwort und freundliche Grüße Susanne
5 Antworten
lass dich professionell beraten (anwalt/Mieterschutzbund)
was steht im übergabeprotokoll was seinerzeit von mietern bzw. beauftragten und vermieter abgezeichnet wurde?
Verschlechterung oder Gebrauchsspuren der Mietsache auf Grund vertragsgemäßen Gebrauches sind vom Vermieter hinzunehmen. Dazu gehören auch Bohrlöcher etc. Diese sind mit der Miete abgegolten. Malerarbeiten an der Fassade gehen den Mieter überhaupt nichts an. Weise entsprechend diese Forderungen zurück.
Wenn der Vermieter nicht binnen 6 Monaten ab Rückgabe der Wohnung auf Zahlung klagt, ist sein Anspruch verjährt (das behalte für dich). Auch wenn er binnen dieser Frist klagen sollte (was er sich überlegen wird, da die Forderung völlig überzogen ist und außerdem ohne Rechtsgrundlage), hätte er schlechte Karten vor Gericht.
Gibt es ein Übergabeprotokoll wie diese angebl. Schäden aufgeführt sind?
Also, hier in Ö sind "übliche" Bohrlöcher zulässig, was nicht geht ist eine Wand zu Emmentaler zu machen.
Einfacher Leitfaden und genauere Angaben finden Sie hier: http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/renovierungen-und-reparaturen/ damit kann man sich ersteinmal informieren und dann das ganze einen Anwalt zu übergeben, denn für mich klingt das nach völlig überzogenen Forderungen des Vermieters, das ist meine Meinung und ich habe ähnliches schon vor Gericht erlebt und habe dort Recht bekommen.