Rechnung Reparaturen nach Wohnungsübergabe

5 Antworten

lass dich professionell beraten (anwalt/Mieterschutzbund)

was steht im übergabeprotokoll was seinerzeit von mietern bzw. beauftragten und vermieter abgezeichnet wurde?

Verschlechterung oder Gebrauchsspuren der Mietsache auf Grund vertragsgemäßen Gebrauches sind vom Vermieter hinzunehmen. Dazu gehören auch Bohrlöcher etc. Diese sind mit der Miete abgegolten. Malerarbeiten an der Fassade gehen den Mieter überhaupt nichts an. Weise entsprechend diese Forderungen zurück.

Wenn der Vermieter nicht binnen 6 Monaten ab Rückgabe der Wohnung auf Zahlung klagt, ist sein Anspruch verjährt (das behalte für dich). Auch wenn er binnen dieser Frist klagen sollte (was er sich überlegen wird, da die Forderung völlig überzogen ist und außerdem ohne Rechtsgrundlage), hätte er schlechte Karten vor Gericht.

Gibt es ein Übergabeprotokoll wie diese angebl. Schäden aufgeführt sind?

Also, hier in Ö sind "übliche" Bohrlöcher zulässig, was nicht geht ist eine Wand zu Emmentaler zu machen.

Einfacher Leitfaden und genauere Angaben finden Sie hier: http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/renovierungen-und-reparaturen/ damit kann man sich ersteinmal informieren und dann das ganze einen Anwalt zu übergeben, denn für mich klingt das nach völlig überzogenen Forderungen des Vermieters, das ist meine Meinung und ich habe ähnliches schon vor Gericht erlebt und habe dort Recht bekommen.