Rechnung nach Kündigung

7 Antworten

Üblicherweise werden Arbeitsgeräte, die man zur Ausübung seiner Tätigkeit (leihweise) erhalten hat, am Ende dem Arbeitgeber zurückgegeben. Bei manchen Leute ist das Handy, Notebook, Dienstwagen, etc. - bei Dir offenbar Werkzeug.

Wenn Du also Werkzeug erhalten und dafür unterschrieben hast, ist dies am Ende der Anstellung zurückzugeben. Man lässt sich die Rückgabe auch quittieren.

Wenn Du nicht nachweisen kannst, alles zurück gegeben zu haben, wirst Du zahlen müssen, ausser es gibt eine andere Einigung. Im Zweifel musst Du Dich hier anwaltllich beraten lassen.

Ich würde glaub ich zu Arbeiterkammer gehen und dort nachfragen

Arbeiterkammer? was ist das?

@Bitterkraut

Die Kammer, in der Arbeiter ihr Werkzeug aufbewaren? <:o)x

@Stadthalle

Gibt es sowas in Deutschland nicht? 0.o

@mzet33

nur in zwei Bundesländern, wenn ich richtig informiert bin

@Maximilian112

Bremen und das Saarland sind die einzigen deutschen Bundesländer mit einer solchen Einrichtung.

Was steht denn in deinem Arbeitsvertrag. Dort sollte auch über Leihwerkzeug eine Regelung getroffen sein !

Nur beachte : Altes und abgenutztes Werkzeug mußt du nicht bezahlen oder nur den Zeitwert .

Wenn man mehr wüßte , gäbe es auch mehr Ratschläge !

Gruß S... .

Wenn du das Werkzeug nicht hast und auch nicht dafür quittiert hast, mußt du nix bezahlen. Dann muß dir der AG erst mal nachweisen, daß du es hast.

Wenn du nicht für die Überlassung von Arbeitsgerät unterschrieben hast, so mach dir keine Gedanken. Falls doch, so sollte beim Verlassen der Firma der vollständige Erhalt von denen quittiert werden.