Rechnung nach 8 Jahren erhalten

6 Antworten

Ein solcher Anspruch verjährt in 3 Jahren, gerechnet ab dem Schluss des Jahres, in dem er entstanden ist.

Der Anspruch entstand durch den Kauf. Wenn seitdem kein gerichtlicher Mahnbescheid erlassen worden ist, dann ist die Sache inzwischen verjährt. Auf die Verjährung muss man sich allerdings ausdrücklich berufen. Schreibe also an den Absender der Rechnung, dass du aufgrund des Eintritts der Verjährung nicht bereit bist, den Betrag zu zahlen.

Wenn es keine Mahnung gab, ist die Rechnung bereits verjährt. Wurde Dir aber innerhalb der ersten 3 Jahre nach Fälligkeit eine Mahnung zugestellt, ist diese allerdings noch nicht verjährt!

Nicht Rechnungen verjähren sondern Ansprüche.

Einfache Mahnungen unterbrechen nicht die Verjährung.

Wenn ich selbst noch wüsste, was ich damals gekauft habe... :D

Aber nein, eine Mahnung oder Rechnung habe ich von denen noch nie erhalten, diese ist die erste. Deswegen bin ich jetzt ziemlich verunsichert, ob ich sie überhaupt begleichen muss.

Erhalten habe ich sie per Post.

Nein, da mußt du nichts mehr begleichen.

sicher gabs zwischendurch mal die eine oder andere mahnung, nehme ich an. was hast du denn als 14jähriger gekauft?

Einfache Mahnungen unterbrechen nicht die Verjährung.