Rechnung nach 2 1/2 Jahren wegen Falschparkens erhalten

8 Antworten

Ob es rechtens ist, kann man aufgrund der kurzen Sachverhaltsschilderung nicht seriös sagen.

Bei der Forderung scheint es sich nicht um einer zivilrechtliche zu handeln, so dass die bürgerlich-rechtlichen Vorschriften nicht anzuwenden sind. Bei Verwaltungshandeln kommt es auf das Bundesland an, da es sich i.d.R. um Landesrecht handelt.

Um Klarheit zu haben, sollte man gegen den Leistungsbescheid Widerspruch einlegen und darauf hinweisen, dass die Forderung bereits verjährt ist. Sie müssen es dann explizit begründen.

Hallo,

als Unternehmen muss ich innerhalb von 3 Jahren meine Forderungen stellen, also eine Rechnung schreiben. Ich kann mit daher nur vorstellen das, dass Abschleppunternehmen nun nach einer langen Zeit, aber noch in der Frist, eine Rechnung an das zuständige Ordnungsamt gestellt hat deren Inhalt dem damaligen Vorfall zugeordnet wurde und damit nun Dir in Rechnung gestellt wurde.

Für eine Strafe aber wären die Fristen längst verstrichen.

ja. Verjährt ist das ganze erst nach 3 Jahren

Danke für die schnelle Antwort. Allein die Verwaltungsgebühren der Polizei betragen hier 70€

Nein, nach dieser Zeitspanne ist es rechtlich gesehen Unrechtlich! unnötiger Streit hilft aber auch nicht: Awaltkosten sind höher als Strafkosten! Ich würde einfach bezahlen, wenn der Betrag nicht zu hoch ist! SONST: würde ich noch mal zurückschreiben und nachfragen! LG Jack

Nein, nach dieser Zeitspanne ist es rechtlich gesehen Unrechtlich!

Quatsch, die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre!