Rechnung Kunde aus der Schweiz bei Selbstabholung?

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Salue

Wenn ich als Schweizer in Deutschland einkaufe, läuft das so, dass mir der Verkäufer den vollen Preis, inklusive der Deutschen MWST, verrechnet.

Ich muss dann den gekauften Gegenstand beim CH-Zoll deklarieren und den Zoll und die CH-MWST bezahlen.

Die Zollquittung (Kopie) wird dann dem Verkäufer zugeschickt. Dieser hat damit einen Beleg dafür, dass das Objekt effektiv in den Export ging. Damit kann mir als Käufer nachträglich die D-MWST zurückvergütet werden.

Der Verkäufer hat damit auch einen Beweis gegenüber seiner Steuerbehörde, dass er den Kaufgegenstand ausser Landes verkauft hat.

Es grüsst Dich aus der Schweiz

Tellensohn

TOP! Vielen Dank!

Kommt er zu euch nach Dt. und das Produkt zu holen? Falls ja, dann drück ihm hier die Rechnung in die Hand.

Er ist dann zuständig für Steuern, Zoll etc.

Ja, er lässt die Ware über eine deutsche Spedition hier in Deutschland abholen. 

Dann ist das sein Bier.
Schreib eine ganz normale Rechnung, wie für einen Deutschen Kunden.

@Lord2k14

Ich danke dir

@heinzguenter

oder lese mal dich mal zum Thema "Ausfuhrlieferung" ein.

Da würde ich mich nicht an dieses Forum wenden. Wenn es dir hier um die USt geht gäbe es verschiedene Möglichkeiten bzw Anforderungen die es zu beachten gibt.

Besonders Firmenkunden sind ziemlich piensig wenn es darum geht das du den die Rechnung richtig ausstellst und unnötig einen höheren Preis zahlen die auch nur ungerne.

hast du ein Privatkunden ist die Sache hingegen deutlich einfacher .... aber fazit bliebe => steuerberater

Der Verkäufer hat sein Sitz in Deutschland => gilt deutsches Recht => ganz normale Rechnung schreiben wie für einen deutschen Kunden.

Ob der schweizer Kunde sich die MwSt erstatten läßt oder lassen kann, ist seine und nicht deine Sache

Handelt es sich hier um eine Ausfuhrlieferung ins Drittland ist es sehr wohl seine Sache da wir hier eine Rechnung ohne USt stellen müssten und dies auch auf der Rechnung vermerken müssen. Neben einigen weiteren dingen die wir beachten dürfen.

das kommt drauf an, ob du eine firma hast oder ob du das produkt privat verkaufst.

Firma.  Wie gesagt, es handelt sich um ein hochpreisiges Produkt und der Kunde würde dieses Produkt bei uns im Lager in Deutschland abholen und auch Einfuhr usw übernehmen.  Er hat jetzt auch eine Rechnung mit MwSt von uns bekommen. Wie läuft das ab? Ich meine, er holt sich die Steuer doch irgendwann wieder? Heißt das, man hätte die Steuer direkt weglassen können? Sorry, aber das ist leider gar nicht unser Fachgebiet...