Rechnung für nicht getätigte Reinigung
Hallo zusammen,
ich versuche meine Lage so kurz und so ausführlich wie möglich zu beschreiben ;)
Ich bin vor kurzem aus meiner Wohnung ausgezogen. Beim erhalten meiner Kaution wurde ein Beitrag für eine Putzfrau zur Reinigung der Fenster abgezogen. Das wurde mir lediglich als schriftlich als Notiz mitgeteilt, ohne jegliche Rechnung.
Laut Mietvertrag soll die Wohnung Besenrein übergeben werden. Nach ein bisschen Recherche im Internet beinhaltet Besenrein nur die Beseitigung grober Verschmutzungen. Das Reinigen der Fenster gehört nicht dazu. Schmutzig waren diese außerdem nicht...
Da mein Nachmieter die Schlüssel, unter dabeisein des Vermieters, am Tag meines Auszugs direkt von mir bekommen hat, besteht keine Möglichkeit, dass eine Putzfrau in der Zwischenzeit die Fenster hätte putzten können. Weiter kenne ich den Nachmieter und er war auch sprachlos, als ich Ihm davon berichtet habe. Es wurden bei ihm seit dem Einzug niemals die Fenster durch eine Putzfrau gereinigt.
Für mich sieht es so aus, dass der Vermieter sich lediglich an der Mietkaution bereichern will.
Deshalb meine Frage an die Experten: Worum handelt es sich hierbei, nennt sich das "nur" Betrug oder gibt es hierfür einen anderen juristischen Fachbegriff? Ich möchte den Vermieter nochmals mit der korrekten juristischen Bezeichnung Konfrontieren, bevor ich einen Anwalt aufsuche. Der Vermieter weiß nicht, dass ich den Nachmieter kenne. Auf Nachfrage, weshalb er einen Teil der Mietkaution behält, wurde mir erklärt, dass eine Putzfrau da gewesen sein soll... Weiter habe ich auch keine Rechnung erhalten. Wäre eine Putzfrau engagiert worden, sollte ich doch eine Rechnung mit ausgewiesener Steuer erhalten?!
Könnt ihr mir sagen, mit welchen fachlichen Argumenten bzw. juristischen Bezeichnungen ich mich nochmals an der Vermieter wenden kann?
Danke im voraus für die Antworten.
3 Antworten
Eine Rechnung mit ausgewiesener Steuer sicher nicht, wenn die Putzfrau nur eine gelegentlich beschäftigte Person ist, die kein Gewerbe angemeldet hat.
Aber auf jeden Fall eine Quittung, in der sie bestätigt, welcher Betrag ihr für die "Putzaktion" ausgehändigt wurde.
Da Du kein Rechtsanwalt bist, brauchst Du auch nicht mit Paragraphen und juristischen Fachausdrücken um Dich zu werfen.
Schreib ihm in etwa so:
In Ihrem Beisein wurde die Wohnung, wie verlangt, besenrein an den Nachmieter übergeben. Es gehörte nicht zu meinen mietvertraglichen Pflichten, die Fenster zu putzen. Nach meiner Kenntnis wurde auch keine Putzfrau dafür engagiert und selbst wenn, wäre ich nicht verpflichtet, die Kosten dafür zu übernehmen.
Bitte teilen Sie mir nochmal ganz ausführlich mit, aus welchem Grund Sie mir nun das Reinigen der Fenster von der Kaution abziehen wollen und schicken Sie mir dazu auch die Quittung für die Auszahlung an die Putzfrau. Andernfalls bitte ich einfach um Erstattung der Differenz.Wenn auf dieses Schreiben keine Reaktion oder wiederum die Forderung kommt, gehst Du zum Rechtsanwalt. Davor schon dem Vermieter irgendwie Betrug oder so vorzuwerfen, schadet der Sache eher.
Ich bin vor kurzem aus meiner Wohnung ausgezogen. Beim erhalten meiner Kaution wurde ein Beitrag für eine Putzfrau zur Reinigung der Fenster abgezogen. Das wurde mir lediglich als schriftlich als Notiz mitgeteilt, ohne jegliche Rechnung.
Das ist nicht zulässig und zwar aus zwei Gründen:
Zuerst muss der Vermieter die Mängel dem Mieter melden und eine Frist zur Behebung setzen.
Erst nach erfolgloser Fristsetzung kann der Vermieter dann Kosten geltend machen.
Hier aber geht auch das nicht, weil die Wohnung nur besenrein hinterlassen werden muss:
Besenrein
Keine Renovierungsarbeiten
(dmb) Ist der Mieter nach der Vereinbarung im Mietvertrag nur zur „besenreinen“ Rückgabe der Wohnung verpflichtet, muss er nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) keine Schönheitsreparaturen oder Renovierungsarbeiten durchführen. Der Mieter muss die Wohnung leer räumen und grobe Verschmutzungen beseitigen.
Der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 124/05) hat – so der Mieterbund – entschieden, dass beim Auszug des Mieters keine besonderen Reinigungsverpflichtungen hinsichtlich Wohnung, Keller oder Fenster bestehen. Besenrein bedeute, „mit dem Besen grob gereinigt“.
Diese Verpflichtung erfüllt der Mieter schon dann, wenn er grobe Verschmutzungen beseitigt. Dazu gehört – so die Bundesrichter – auch das Entfernen von Spinnweben im Kellerraum. Weitergehende Reinigungsarbeiten können über die Vertragsvereinbarung „besenrein“ nicht verlangt werden.
Könnt ihr mir sagen, mit welchen fachlichen Argumenten bzw. juristischen Bezeichnungen ich mich nochmals an der Vermieter wenden kann?
Eine Kaution ist für Reparaturarbeiten gedacht, die gemacht werden müssen, um die Wohnung wieder instand zu setzen. Eine Putzfrau fällt da auf keinen Fall mit rein. Wenn die Wohnung besenrein zu übergeben war, ist auch keine Putzfrau nötig. Der Vermieter wollte sich bereichern und das nennt man ohne jede Schönfärberei: Betrug. Das kann man ihm auch so sagen, wenn er nach freundlicher Aufforderung zur Auszahlung des einbehaltenen Geldes nicht nachgibt. Und eine ordentliche Rechnung wäre natürlich fällig gewesen. Oder handelt es sich hier etwa um Schwarzarbeit?