Rechnung für nicht getätigte Reinigung

3 Antworten

Eine Rechnung mit ausgewiesener Steuer sicher nicht, wenn die Putzfrau nur eine gelegentlich beschäftigte Person ist, die kein Gewerbe angemeldet hat.

Aber auf jeden Fall eine Quittung, in der sie bestätigt, welcher Betrag ihr für die "Putzaktion" ausgehändigt wurde.

Da Du kein Rechtsanwalt bist, brauchst Du auch nicht mit Paragraphen und juristischen Fachausdrücken um Dich zu werfen.

Schreib ihm in etwa so:

In Ihrem Beisein wurde die Wohnung, wie verlangt, besenrein an den Nachmieter übergeben. Es gehörte nicht zu meinen mietvertraglichen Pflichten, die Fenster zu putzen. Nach meiner Kenntnis wurde auch keine Putzfrau dafür engagiert und selbst wenn, wäre ich nicht verpflichtet, die Kosten dafür zu übernehmen.

Bitte teilen Sie mir nochmal ganz ausführlich mit, aus welchem Grund Sie mir nun das Reinigen der Fenster von der Kaution abziehen wollen und schicken Sie mir dazu auch die Quittung für die Auszahlung an die Putzfrau. Andernfalls bitte ich einfach um Erstattung der Differenz.

Wenn auf dieses Schreiben keine Reaktion oder wiederum die Forderung kommt, gehst Du zum Rechtsanwalt. Davor schon dem Vermieter irgendwie Betrug oder so vorzuwerfen, schadet der Sache eher.

Ich bin vor kurzem aus meiner Wohnung ausgezogen. Beim erhalten meiner Kaution wurde ein Beitrag für eine Putzfrau zur Reinigung der Fenster abgezogen. Das wurde mir lediglich als schriftlich als Notiz mitgeteilt, ohne jegliche Rechnung.

Das ist nicht zulässig und zwar aus zwei Gründen:

Zuerst muss der Vermieter die Mängel dem Mieter melden und eine Frist zur Behebung setzen.

Erst nach erfolgloser Fristsetzung kann der Vermieter dann Kosten geltend machen.

Hier aber geht auch das nicht, weil die Wohnung nur besenrein hinterlassen werden muss:

Besenrein

Keine Renovierungsarbeiten

(dmb) Ist der Mieter nach der Vereinbarung im Mietvertrag nur zur „besenreinen“ Rückgabe der Wohnung verpflichtet, muss er nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) keine Schönheitsreparaturen oder Renovierungsarbeiten durchführen. Der Mieter muss die Wohnung leer räumen und grobe Verschmutzungen beseitigen.

Der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 124/05) hat – so der Mieterbund – entschieden, dass beim Auszug des Mieters keine besonderen Reinigungsverpflichtungen hinsichtlich Wohnung, Keller oder Fenster bestehen. Besenrein bedeute, „mit dem Besen grob gereinigt“.

Diese Verpflichtung erfüllt der Mieter schon dann, wenn er grobe Verschmutzungen beseitigt. Dazu gehört – so die Bundesrichter – auch das Entfernen von Spinnweben im Kellerraum. Weitergehende Reinigungsarbeiten können über die Vertragsvereinbarung „besenrein“ nicht verlangt werden.

Könnt ihr mir sagen, mit welchen fachlichen Argumenten bzw. juristischen Bezeichnungen ich mich nochmals an der Vermieter wenden kann?

http://www.hausundgrundddf.de/fileadmin/Dokumentenablage/Download/Merkblaetter/Die_Nachfrist_bei_Ende_des_Mietvertrages.pdf

Eine Kaution ist für Reparaturarbeiten gedacht, die gemacht werden müssen, um die Wohnung wieder instand zu setzen. Eine Putzfrau fällt da auf keinen Fall mit rein. Wenn die Wohnung besenrein zu übergeben war, ist auch keine Putzfrau nötig. Der Vermieter wollte sich bereichern und das nennt man ohne jede Schönfärberei: Betrug. Das kann man ihm auch so sagen, wenn er nach freundlicher Aufforderung zur Auszahlung des einbehaltenen Geldes nicht nachgibt. Und eine ordentliche Rechnung wäre natürlich fällig gewesen. Oder handelt es sich hier etwa um Schwarzarbeit?