Rechnung als Vermieter für Reparatur Spülkasten selber zahlen?

5 Antworten

Normalerweise muss das der Vermieter bezahlen. Aber euer Fehler war, dass ihr selbst einen Installateur beauftragt habt, und wer beauftragt, muss auch zahlen. Ihr hättet das nicht tun müssen und hättet den Vermieter um die Beauftragung bitten können. Es ist seine Pflicht.

Diese Reparatur fällt im Gegensatz zu manchen anderen Meinungen auch nicht unter die Kleinreparaturregelung, die vielleicht vereinbart sein könnte. Den darunter fallen nur Dinge, die buchstäblich zur unmittelbaren Benutzung gehören. Und den Spülkasten öffnest du ja nicht, um zu spülen. Lediglich der Drücker für die Spülung würde darunter fallen.

Das leuchtet ein! Jetzt haben wir schon bezahlt aber er ist und bleibt ein reicher Pfennigfuchser!

@mistafunkyd
ist und bleibt ein reicher Pfennigfuchser!

Ein Grund mehr, dass er erst mal seinen Pflichten nachkommt, indem er die Sachen beauftragt. Inwieweit er sich das Geld dann von euch wieder holen kann, steht auf einem anderen Blatt.

@Renick

Das geht aber an der Frage vorbei, denn der Mieter hat den Handwerker beauftragt und der Vermieter muss daher nichts bezahlen.

@Gerhart
Das geht aber an der Frage vorbei

Ein ergänzender Hinweis, wie man es in der Zukunft besser machen sollte, sei mir doch sicherlich gestattet.

Der Vermieter hat dich quasi ermächtigt, den Installateur zu beauftragen. Du hast also in seinem Namen gehandelt. Deshalb bräuchtest du nicht zahlen, zumal keine Kleinreparatur.

Du hast im guten Glauben gehandelt und gezahlt, teile dem V. schriftl. mit, dass du zu Unrecht gezahlt hast und verlange den Betrag ersetzt.

@albatros
Der Vermieter hat dich quasi ermächtigt

... was nicht bewiesen werden kann, weil es der vermieter abstreiten wird. Deshalb leider kein guter Rat von dir.

@Renick
Nun haben wir einen Installateur kommen lassen (hat uns unser Vermieter geraten).

Das sehe ich als Beauftragung des Vermieters gegenüber dem Mieter. Der hat also nicht eigenmächtig gehandelt. Demzufolge hat der Vermieter auch hier die Kosten zu tragen, zumal keine Kleinrep. im Sinne des Gesetzgebers.

@albatros

Und was machst du dann als Mieter, wenn dir der Vermieter den Auftrag mündlich gegeben hat und er dann hinterher sagt, er habe niemals einen Auftrag gegeben? Wie beweist du ihm das Gegenteil? - Nicht alles was theoretisch richtig ist, ist auch umsetzbar.

@Renick

Dann stünde Ausage gegen Aussage.

@albatros

Und der Mieter müsste doch zahlen, da er nicht nachweisen kann, den Auftrag erhalten zu haben.

@Renick

Darüber ließe sich streiten.

Kleinreparaturen bis 100 EUR im Jahr muss tatsächlich der Mieter zahlen. Wenn Eure Kinder die Scheibe eingeworfen haben, ist Eure Haftpflicht zuständig. Wenn nicht, evtl. seine Hausrat.

Oft ist es nicht nötig das Ventil zu wechseln. Meist reicht es aus die Dichtung der Tauchglocke zu wechseln. Wurde beides gemacht?

Ja ist zulässig. Kleinreperatur bis einen bestimmten Wert muß der Mieter übernehmen.

Über die Scheibe kann ich nichts sagen

Ich bin auch Vermieter und bezahle so etwas selbst. Weil ich es so will.

Doch für die Scheibe hat er selbst die Rechnung zu bezahlen. Außer er hat Beweise dafür.

Wenn eure Kinder keine Scheibe eingeschlagen haben, müsst ihr das auch nicht zahlen..

ob ihr kleine Reparaturen selber zahlen müsst, steht in eurem Mietvertrag