Rauswurf aus eigenem Haus durch Nießbrauch möglich?

2 Antworten

Um die Frage ganz genau beantworten zu können, müsste man den Grundbucheintrag und die Bewilligung vorliegen haben. Handelt es sich aber tatsächlich um einen Nießbrauch, ist die Oma quasi wirtschaftlicher Eigentümer und der eigentliche Eigentümer hat nicht mehr viel zu melden. In diesem Fall könnte sie nicht nur deine Freundin, sondern auch dich des Grundstücks verweisen, wenn es ihr beliebt.

Hallo! Du bist der Eigentümer des Hauses. Dann hast Du das alleinige Hausrecht. Außer Dir kann niemand ein Hausverbot aussprechen! Deine Oma hat ein mündlich vereinbartes Wohnrecht auf Lebzeit. Naja,wenn sie es beweisen kann..!Ein Wohnrecht muß im Grundbuch eingetragen sein! (so leid es mir tut) Aber sie kann Deiner Freundin auf keinen Fall ein Hausverbot erteilen!!!

Die Oma hat den Nießbrauch. Also das vollumfängliche Nutzungsrecht. Aus diesem Grund hat der Eigentümer nicht mehr viel zu melden.

@Ronox

Die Oma hat ein "mündlich vereinbartes Nießbrauchrecht" für das Wohnzimmer im EG und ein Zimmer im Obergeschoss" !!!!!!!!!!!!! Das NbRecht ist auf 2 Räume beschränkt. Da kann sie machen,was sie will!!! Der Nißbrauch richtet sich nicht auf das ganze Haus! Zudem ist es nur MÜNDLICH vereinbart! Ist das so schwer zu verstehen????