Rausschmiss aus derSchule?

3 Antworten

In welchem Bl besuchst du die Schule?

Du kannst nach Entlassung von der Schule für dein Bundesland selbst suchen. In NRW ist die Entlassung von der Schule eine Ordnungsmaßnahme, der eine Androhung der Entlassung vorauszugehen hat.

§53 Schulg (NRW besagt:

"Die Entlassung einer Schülerin oder eines Schülers von der Schule ist nur zulässig, wenn durch schweres oder wiederholtes Fehlverhalten die Erfüllung der Aufgaben der Schule oder die Rechte anderer ernstlich gefährdet oder verletzt werden."

Für volljährige Schüler wird die Entlassung ohne Androhung und ohne Zustimmung des Schulamtes durchgeführt, wenn der Schüler innerhalb von 30 Tagen insgesamt 20 Unterrichtsstunden versäumt hat.

In deinem Fall müsstest du also zumndestens eine erneute TK haben und eine Androhung erhalten.

Was wurde denn gesagt, als du abgelehnt hast? Es muss einen Beschluss geben und ein Protokoll engefertigt werden.

Was willst du denn mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde? Bringt gar nichts...

Mir ist nicht klar, warum Du es ablehnst, eine Zielvereinbarung zu unterschreiben und Dich dann daran zu halten - das zeigt ja schon im Vorfeld, dass Du nicht willens bist, Dich an verabredete Regeln zu halten und da ist Grund genug für jede Schule, Dich rauszuwerfen - und zwar zurecht, darüber solltest Du mal nachdenken.

Naja du kannst schon fliegen, eben deswegen da du nicht mehr schulpflichtig bist. Ich würde mal über dein Verhalten nachdenken. Nicht immer sind die anderen schuld und vonwegen die Lehrer pushen es hoch. Ich war auch eine sehr gute Schülerin, bin aber trotzdem geflogen und zwar wegen entschuldigter Krankheit. Das kann schnell gehen wenn du nicht mehr schulpflichtig bist.

Das ist ein Sonderfall, SuS, die mindestens 20 Kalendertage innerhalb von 30 uentschuldigt krank sind und nciht mehr schulpflichtig können durch den Beschluss einer TK ohne Zustimmung des Schulamtes Entlassen werden.

Das gilt aber nur dür die Fehlzeiten.

@Gugu77

Ich war aber entschuldigt. Weiterhin nicht mal die ersten 30Tage. Unentschuldigt hatte ich noch nie gefehlt. Konnte nur aufgrund der Krankheit ein paar 2. Arbeiten nicht mitschreiben. Vor den Sommerferien hieß es auch noch das ich weiter komme. 1 Woche vor Ferienende kam der Rausschmiss. War also kein Sonderfall.

@herzilein35

Verstehe, ich meinte gesetztlich Sonderfall um volljährige, nicht schulpflichtige SuS ohne Zustimmung der Schulbehörde zu entlassen, jedenfalls bei uns in NRW gilt das für dokumentierte unentschuldigte Fehlstunden gem §53, Absatz 4 SchulG. Das ist jedoch überall anders geregelt- offenbar.

@Gugu77

Ja bei uns auch für unentschuldigte, ich wiederhole unentschuldigte. Entschuldigte zählen aber nicht zu unentschuldigten Fehlzeiten