Rausschmiss aus der Wohnung wegen einem Hund?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Eigentlich nicht,da es in deienm fall nix davon ihm Mieterverhältnis stand

Wenn Du nun aufgrund des von Dir unterschriebenen Zugeständnisses, den Hund wegzugeben, das trotzdem nicht machst, kann und muss Dich die Vermieterin fristlos kündigen.

Wenn Du Dich jetzt schon darauf freust, weil Du der Meinung bist, damit um die Kündigungsfrist rum zu kommen,

Mir wäre es nämlich lieber,dass ich endlich hier raus wäre.

muss ich Dich leider enttäuschen. Auch wenn Du sofort ausziehst, musst Du noch bis zum Ablauf der Kündigungsfrist die volle Miete bezahlen, es sei denn, die Vermieterin findet schon vorher Nachmieter.

Insofern, wenn Du jetzt schon eine andere Bleibe hast, in die Du kurzfristig einziehen kannst, dann mach das. Teile der Vermieterin mit, bis wann Du raus bist und wann Du ggf. Zeit für Besichtigungen durch Mietinteressenten hast. Vereinbart den Zeitpunkt, wann Du die Wohnung übergibst.

Auf diese Weise kann die Wohnung vielleicht schon früher wieder vermietet werden.

Hast Du noch keine neue Wohnung und willst die Wohnung bis zum Ende nutzen, kann Dich zwar die Vermieterin auch fristlos kündigen, aber eine Räumungsklage, die zwingend notwendig wäre, um Dich früher raus zu bekommen, würde ins Leere laufen und ihr nur Geld kosten. Mehr kann sie nicht machen und somit brauchst Du auch davor keine Angst zu haben.

Vielen Dank für deine Ausführlichkeit !!

Ich glaube das es vom Einzelfall abhängig ist und sofern die Vermieterin nicht mit sich reden lässt, wirst du ohne rechtliche Mittel keine Handhabe darüber haben. Wenn es allerdings ein kleiner Hund ist, die Vermieterin im besten Fall nicht im gleichen Haus lebt und die Nachbarn in Ordnung sind kannst es natürlich auch drauf ankommen lassen. Manchmal ist etwas weniger offenheit gegenüber dem Vermieter nicht verkehrt.

Wozu  denn Rechtsmittel? Sie hat doch schon gekündigt.

Wenn es nirgendwo  steht dann hat sie nicht das Recht. .

Ist doch egal, rausschmeißen ja oder nein, sie kann dich lt. Text des unterschriebenen Mietvertrages fristgerecht kündigen...!

Welchen Text meinst du? Der Vertrag ist nicht regulär kündbar. Erst müsste die Vermieterin den Vertrag hinisichtlich der Tierhaltung wirksam ändern, was nicht so ganz einfach ist.