Rausgeworfen von meinen Freund?

5 Antworten

Ihr stehen natuerlich die Gegenstaende zu, die sie selbst gekauft und bezahlt hat. Bei gemeinsam erworbenen Gegenstaenden haette sie einen anteiligen Anspruch auf den aktuellen Zeitwert (der bei gebrauchten Moebeln aber normalerweise verschwindend gering ist).

Aber wenn man keine Quittung oder so vorweisen kann auch dann?

@Laabomba

Irgendwie wirst du beweisen muessen, was dir gehoert. Dazu brauchst du nicht unbedingt Quittungen. Beispielsweise Zeugenaussagen oder Belege von Kartenzahlungen koennen ebenfalls Beweise sein.

Es mag zwar sein, dass die Wohnung Eigentum des Freundes ist oder er deren Hauptmieter - aber nichtsdestotrotz hat er kein Recht dazu, seine Lebensgefährtin, die Mutter des gemeinsamen Kindes einfach mal eben so vor die Tür zu setzen - sprich es ist zumindest eine Kündigungsfrist einzuhalten.

Er ist Ihr und dem Kind gegenüber zum Unterhalt verpflichtet - gegenüber der Mutter schuldet er bis zum vollendeten 3. Lj. des Kindes Betreuungsunterhalt.

Sie hat ein Kind und wurde von ihrem Freund aus der Wohnung geschmissen und das größte Problem für sie sind jetzt die Möbeln?

Was will die mit den verdammten Möbeln? Sie hat gerade größere Probleme. Die sollte sie nicht mal haben wollen weil sie durch die Möbeln sich immer wieder an ihm errinern wird. Und wenn sie ihn noch mag, dann bringt es auch nichts, sich die Möbeln zu holen wenn sie in Kürze sowieso wieder bei ihm einziehen wird.

Ich glaube ihr steht gar nichts zu, die waren ja nicht verheiratet außer die Sachen die sie selber bezahlt hat.

Sie bekommt aber glaub Unterhalt vom Freund weil sie ein gemeinsames Kind haben. Sollte er sowieso zahlen auch wenn er nicht verpflichtet wäre und kein asozialer Volltrottel ist

hat sie den auch etwas von den Möbeln gekauft oder hat das alles der Freund gekauft ?

Wenn der Freund alles gekauft hat , dann hat deine Freundin kein Recht darauf. Steht sie nicht im Mietvertrag , hat sie auch kein Recht dort zu wohnen wenn er es nicht möchte.

Steht sie nicht im Mietvertrag , hat sie auch kein Recht dort zu wohnen wenn er es nicht möchte.

Das ist so nicht richtig. Zumindest dann nicht, wenn sie regelmaessig Miete gezahlt bzw. sich an der Miete beteiligt hat. Dann waere naemlich von einem (wahrscheinlich muendlichem) "Untermietvertrag" zwischen ihr und ihrem Ex auszugehen. Diesen koennte der Ex zwar kuendigen, dies aber nur mit mindestens dreimonatiger Kuendigungsfrist.

@DerCaveman

Naja aber mündlich lässt sich schlecht nachweisen. Wenn dann die anteiligen mietzahlungen in bar ohne Quittung gezahlt wurden , dann sieht es ganz schlecht aus.

Aussage gegen Aussage - Angeklagte bekommt recht da hier der Satz ins Spiel kommt : „im Zweifel für den Angeklagten“.

@Richi008

Diesen Satz gibt es im Zivilrecht nicht (in dem es ja auch gar keinen Angeklagten gibt).

Wie die Mietzahlungen bewiesen werden, muss sie ggf. halt sehen. Zeugenaussagen koennten beispielsweise ziemlich hilfreich sein.

Aber selbst wenn sie es gar nicht beweisen kann, aendert das auch nichts daran, dass deine von mir kritisierte Aussage nicht stimmt. Auch wenn sie nicht im Hauptmietvertrag steht, kann sie durchaus ein Recht haben, dort zu wohnen.

@DerCaveman

Und wie soll das gehen ? Wer im Mietvertrag steht hat das Recht dort zu wohnen. Wer nicht drin steht hat eben kein Recht.

@Richi008

Ich dachte, ich haette es erklaert. Ein Untermieter steht nicht im Hauptmietvertrag und hat auch mit dem Vermieter der Wohnung nicht zu tun. Sein Vermieter ist der Mieter der Wohnung. Das Recht, dort zu wohnen, ergibt sich dann nicht aus dem Hauptmietvertrag sondern eben aus dem Untermietvertrag (der auch muendlich oder durch konkludentes Handeln geschlossen werden kann).

Ist das kind von ihm?

Ja ist es