Rauchmelderprüfung sElber durchführen?

7 Antworten

Die Rauchmelderpflicht ist in jedem Bundesland eigens geregelt. So kann es Unterschiede geben. Du bist in Bayern, wenn ich es richtig gelesen habe und hier gilt, dass der Besitzer einer Wohnung, also bei einer Mietwohnung der Mieter, zuständig ist für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft, es sei denn, der Vermieter übernimmt die Wartung selbst.

Dein Mieter könnte also die Rauchmelderprüfung Dir selbst überlassen. Das will er aber nicht und das ist seine Entscheidung, gegen die Du nicht an kannst.

Wenn der Vermieter entschieden hat, jährlich ein- bis zweimal jemand zu schicken, um die Rauchmelder zu prüfen und legt die Kosten dafür über die Betriebskostenabrechnung um, kannst Du nichts dagegen machen. Du könntest allenfalls aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots den Vorschlag einbringen, dass einmal jährlich auch reicht und dass die Überprüfung vielleicht jemand macht, der nicht soviel Geld verlangt.

Hat ein Vermieter sehr viele Wohnungen und dementsprechend auch sehr viele unterschiedliche Mieter, ist es verständlich, dass er nicht damit anfangen kann, zu klassifizieren, bei wem eine regelmäßige Überprüfung notwendig ist und bei wem nicht. Er muss alle über einen Kamm scheren.

Als Mieter muss man auch bedenken, dass der Vermieter zwar die Überprüfung seinen Mietern selbst überlassen könnte, aber er muss auch immer daran denken, dass im Falle, dass es wirklich zu einem Brand mit sehr schlimmen Folgen für die Bewohner der betroffenen Wohnungen gekommen ist, die Kriminalpolizei ermitteln wird, ob Rauchwarnmelder angegangen sind oder nicht. Hätten funktionstüchtige Rauchwarnmelder z. B. einen Todesfall verhindern können, aber es stellt sich heraus, dass entweder gar keine Batterie eingelegt war oder der Melder gar keinen Rauch mehr durch die Öffnung gelassen hat, weil er total verschmutzt war, wird man letztlich den Vermieter angehen und ihn fragen, ob er sich denn nie um die Funktionstüchtigkeit der von ihm verbauten Melder gekümmert hat.

Wenn viele andere in dem betroffenen Mehrfamilienhaus auch verdreckt, ohne Battieren oder gar nicht mehr angebracht sind, wo sie hin gehören und irgendwann auch montiert wurden, wird man dem Vermieter vorwerfen, dass er angesichts der in dem Haus wohnenden Klientel diese wichtige Überprüfung selbst hätte durchführen müssen.

Es gibt vermutlich noch keine Fälle, die diesbezüglich vor Gerichten anhängig wurden und dementsprechend wohl auch noch keine Urteile, aber ich habe großes Verständnis für Vermieter, die sich dieser Gefahr nicht aussetzen wollen. Rein rechtlich, aber auch psychologisch, wenn man sich nach so einem tragischen Ereignis selbst Vorwürfe macht, dass die Folgen leicht zu verhindern gewesen wären, wenn man sich selbst um die Melder gekümmert hätte.

Im Übrigen geht es für Vermieter gar nicht so sehr um die Rettung eines Hauses durch Rauchmelder. Wenn sich in einer Wohnung starker Rauch entwickelt, haben die Bewohner zunächst einmal die Wohnung zu verlassen, um sich selbst in Sicherheit zu bringen. Der rechtzeitige Alarm dafür ist der Hauptzweck eines Rauchmelders. Schlafen alle, weil sie nicht geweckt werden oder ist niemand zu Hause, brennt die Bude eben ab.

Spätestens, wenn alle aus dem Haus oder der Wohnung geflüchtet sind, ist auch niemand mehr zu Hause.

Und für das Löschen kommt irgendwann die Feuerwehr. Sinn eines Rauchmelders kann also nicht sein, dass schon vor Eintreffen der Feuerwehr mit dem Löschen begonnen wird, um noch möglichst viel vom Haus zu retten. Wenn die Feuerwehr mal aktiv ist, geht es sowieso häufig so aus: Was das Feuer nicht vernichtet hat, schaffte das Löschwasser.

Das wird dir wenig nützen, denn schon alleine, um sich versicherungstechnisch abzusichern, ist eine offizielle Wartungsfirma erforderlich.

.... was haben denn Mieter wie Du an fremden Gegenständen rumzufummeln?

Und das Prüfgas hast Du auch zur Hand?

Eigentlich ja, aber manchmal kannst Du das nicht, kommt aufs Modell an.
Der PX-1 von Pyrexx wird beispielsweise ausgelesen.
Kenntnisse hast Du evtl. auch nicht von Rauchmeldern usw... darum macht
es ein Fachmann. Frage ihn doch mal nach seiner Ausbildung ?
Versicherungstechnisch ist der Vermieter so jedenfalls auf der sicheren Seite.

Noch etwas Grundlegendes:
Sicher nerven die Dinger manchmal, müssen überprüft werden usw, aber meiner Meinung nach ist es eine der sinnvollsten Erfindungen die ich kenne ! Kostet wenig, hat aber einen extrem hohen Nutzen !


Es geht aber leider nicht darum ob du Leute in deiner Wohnung haben willst die du nicht eingeladen hast.

Es geht in erster Linie um gesetzliche Bestimmungen, die der Vermieter erfüllen muss. Und es geht ganz nebenbei um das Eigentum des Hausbesitzers.

Von deiner Gesundheit mal ganz zu schweigen. Oder ist die eine Rauchvergiftung lieber als ein mal im Jahr 5 Minuten Besuch den du nicht eingeladen hast.

Man darf nicht immer so egoistisch denken!

Lies bitte die frage genau bevor du antwortest dann würdest du wissen das deine Antwort null mit meiner Frage zu tun hat weil ich bereits rauchmelder in der Wohnung habe und mich nicht gegen den Einbau verweigere

@vbh057

VOLLKOMMEN FALSCH - LEIDER !

Das sehe ich anders. Meine Antwort bezieht sich auf die Wartung der Rauchmelder und nicht auf die Neu-Montage. Habe ich mit einem Wort behauptet du würdest dich gegen die Montage der Rauchmelder wehren? - NEIN!

ein mal im Jahr 5 Minuten Besuch...... 

Das habe ich gesagt. Richtig? Es ist wohl nicht anzunehmen, dass jedes Jahr ein neuer Rauchmelder installiert wird, oder? Also unterstell mir bitte nicht etwas, dass nicht stimmt und zudem auch widerlegbar ist.

@heurekaforyou

Nur weil du kein Problem damit hast fremde Leute in deine Wohnung zulassen heißt das nicht das ich das auch akzeptieren muss und ein rauchmelder kann sehr wohl funktionieren auch wenn ich selbst den rauchmelder überprüfe wie gesagt die beauftragte Firma drückt einen Knopf wenn es piept ok wenn nicht dann neue Batterie die sind nicht mir irgendwelchen BrandSchutz Systemen verbunden 

Wie gesagt ich halte die rauchmedler selbst sinnvoll aber hab aber ein Problem das ständig irgendwelche Wartungen und Überprüfungen sind ich sehe es nicht ein alle 2 Monate für meinen Vermieter und seine Handwerker die Tür zu öffnen da kommt übers ja langsam einiges zusammen und 2 mal im Jahr eine rauchmwlderprüfung finde ich übertrieben da geht es meines Erachtens nur um das rumschnüffeln des Vermieters 

@vbh057

alle 2 Monate für meinen Vermieter und seine Handwerker die Tür zu öffnen 

Das glaubst du und ich zusammen nicht. Die Tester arbeiten nämlich auch nicht umsonst.

Auch 2 x im Jahr halte ich nicht für den Regelfall.

Du hast das Prinzip glaube ich nicht verstanden.

Ich versuch's mal so:

Warum muss ein KFZ-MEISTER sein Auto zum Tüv fahren. Der kann doch sicher auch alles selbst reparieren.

Ist es ein von dir installierter Rauchmelder? Wahrscheinlich nicht.

Das heißt, du würdest für den Vermieter Wartungsarbeiten durchführen, wenn du die Sache selbst erledigst - richtig?

Stell dir mal vor du fällst von der Leiter und brichst dir ein Bein, wodurch du nicht in den Urlaub fahren kannst und eine Menge Geld verlierst.

Wäre das auch in Ordnung?

Oder es kommt tatsächlich mal zu einem Brand, den die Versicherung regulieren soll. 

Jetzt stellt sich heraus das der Rauchmelder nicht ordnungsgemäß gewartet wurde. Haftest du für den Schaden?

Und letztendlich kannst du dir den Besuch trotzdem nicht ersparen, da ja jemand prüfen muss, ob du die Wartung nicht eventuell vergessen hast.

Hast du jetzt vielleicht die Zusammenhänge verstanden?