Rauchmelder Zwangsinstallation Verweigerung strafbar?

10 Antworten

Rauchmelder dienen deiner Sicherheit, wenn es mal brennt und du schläfst, piepst er los, damit du aufwachst, ansonsten würdest du an Rauchvergiftung STERBEN, das ist keine Kamera, die deine Privatsphäre stören würde. Sie werden ab 2015 Pflicht - ÜBERALL (wehren kannst du dich dagegen nicht) , von daher bringt ausziehen, wegen "unzumutbarer Mietverhältnisse" auch nichts......

"Überall" nicht, in Berlin, Brandenburg und Sachsen gibt es keine Rauchwarnmelderpflicht. Hier haben sich die Landtage nicht der Lobby der Brandschutzindustrie unterworfen!!

so einen Mist hat die Hausverwaltung mit uns auch gemacht und wir müssen das über die Nebenkostenabrechnung auch noch tragen.

Ein Rauchmelder hängt direkt über meinem Bett und ging angeblich nicht wo anders.

Ich habe schon Verfolgungswahn, weil die Dinger auch so groß sind und ne Freundin sagte zu mir: Die sehen ja aus wie Abhörgeräte,sei vorsichtig was du hier erzählst.

Nein wir können nichts dagegen tun, außer raus aus solchen Überwachungswohnungen.

    , außer raus aus solchen Überwachungswohnungen

Alternative wäre dann wohl unter der Brücke schlafen ......... da allen Aufenthaltsräume in denen eine Person schlafen kann damit ausgestattet werden muss bis zum 31.12.2014

@Lkwfahrer1003

man kann sich aber auch selber einen kaufen im Baumarkt und nicht daraus noch ein Geschäft machen.

Das die Dinger Pflicht sind ist ja auch gut so...aber unsere Monster musst du mal sehen.

http://www.techem.de/rauchwarnmelder/

@Lkwfahrer1003

Aber nicht in Berlin, Brandenburg und Sachsen!! Da kannst Du hinziehen und brauchst nicht unter der Brücke zu schlafen!

Außer in Berlin, Brandenburg und Sachsen sind auch in Altbauten ab dem 1.1.2015 in Schlafräumen und in den zur Wohnungseingangstür führenden Fluren Rauchwarnmelder (Nicht Rauchmelder!) vorgeschrieben. Die Forderung steht in der Landesbauordnung; ein Verstoß ist nicht einmal ein Ordnungswidrigeitstatbestand. Mit Kontrollen durch die zuständige Bauaufsicht ist nicht zu rechnen. Da die Rauchwarnmelder ausschließlich dem Selbstschutz dienen kann auch keine Versicherung bei Sachbeschädigungen den Leistungseintritt verweigern.

Die Vermieter sind nach der Landesbauordnung verpflichtet, die Rauchwarnmelder anzubringen; die Mieter sind zur Unterhaltung (Batteriewechsel) verpflichtet; da dies öffentlich-rechtlich vorgeschrieben ist bedarf es keiner Änderung des Mietvertrags.

Alles weitergehende (Vernetzung, Wartung und Montage durch Fachfirmen, Miete mit Funkkontrolle, Montage in Wohnräumen und Küchen, Koppelung mit Brandmeldeanlage etc. ist Geschäftemacherei mit der Angst der Leute.

Es dientvDeinem Schutz und Deinem Wohl. Bei einer Kametaüberwachung würde ich Dir zustimmen. Aber nen Rauchmelder ist heute in vielen Mietswohnungen Pflicht

Der Rauchmelder tut dir doch nichts, und er überwacht dich auch nicht. Wenn es mal brennt, kann er Leben retten. Aber vielleicht kannst du einen eigenen einbauen, die normalen Haushaltsdinger sind recht klein. Wenn der allerdings an eine Brandmeldeanlage gekoppelt ist, wird das sicher nicht gehen.

Komm dann auch nicht auf die Idee, das Teil irgendwie lahm zu legen. Das merkt die Anlage und gibt Alarm.