Rauchmelder Fehlalarm - zahlt die Haftpflichtversicherung?
Hallo, angenommen ich löse in einem Gebäude nicht grob fahrlässig (nicht z.B. Zigarettenrauch, wenn Rauchen verboten ist) einen Rauchmelder aus und der Rauchmelder ist direkt mit der Feuerwehr verbunden, die dann kommt.
Zahlt dann die Haftpflichtversicherung die Kosten des Einsatzes?
9 Antworten
Dass der Rauchmelder direkt mit der Feuerwehr verbunden ist, ist erstmal das Problem des Betreibers der Brandmeldeanlage. Er muss das analagenspezifische Risiko tragen. Und ein direkt verbundener Rauchmelder birgt nunmal das anlagenspezifische Risiko, dass die Feuerwehr auch bei einem Fehlalarm vor der Tür steht.
Das entbindet den Verursacher des Fehlalarms zwar nicht von seiner Schadenersatzpflicht, aber legt die Hürden höher. Ohne den Nachweis einer Pflichtverletzung oder der Fahrlässigkeit bleibt der Anlagenbetreiber auf den Einsatzkosten sitzen.
Versicherungsschutz besteht, wobei natürlich nicht gleich gezahlt sondern erstmal geprüft wird ob du überhaupt haftest. Und ob die Feuerwehr überhaupt ne Rechnung stellt ist ebenfalls erstmal fraglich.
Das zahlt die private Haftpflichtversicherung auch wenn es grob fahrlässig war.
Leichte und grobe Fahrlässigkeit ist das versicherte Risiko einer Haftpflichtversicherung.
Hast Du nicht leicht oder grob fahrlässig gehandelt - dann zahlt sie nicht.
Bei einem Fehlalarm würdest du ihn ja nicht auslösen und hättest nichts zu befürchten.
Löst du ihn aus dann musst du den EInsatz bezahlen.
Diesen individuellen Fall solltest du bei deinem Haftpflichtversicherer erfragen.