Rauchgeruch zieht durch Wohnungstür?

4 Antworten

Ihr habt das Recht auf körperliche Unversehrtheit (GrundGesetz2.2).

Zunächst die RAUCHER bitten etwas weiter entfernt zu rauchen (freundlich und mit Erklärung, weil manche unbewusst belästigen).

Falls erfolglos, an deren Vermieter oder wenn vorhanden besser an die HV (HausVerwaltung) per E-Mail wenden.

Falls weiterhin erfolglos per strafbewehrter UNTERLASSUNGS-ERKLÄRUNG vom RA an die EINZELNEN Raucher vorgehen.

Falls die nicht reagieren soll der RA die UNTERLASSUNGS-KLAGEANTRÄGE ans Amtsgericht stellen.

Der Erfolg ist euch SICHER, - wenn ihr es wollt !

Man kann die Personen selbst bitten, woanders zu rauchen, wenn das nicht hilft, den Vermieter zur Abhilfe auffordern.

Gibt Klebedichtungsgummistreifen.

Versuche mit den Nachbarn zu reden, und ihnen dein Problem zu schildern. Sonst kannst du ihnen ja auch einen Zettel hinterlassen. Wenn alles nichts hilft melde dich bei der Hausverwaltung.