Raucherpause stempeln?

5 Antworten

Wer eine rauchen geht soll sich ausstempeln, das ist auch völlig in Ordnung und richtig so

Stimmt.

wenn wir IN unserer pause von 45 min ( geteilt auf 20 - 25 min.) eine rauchen gehen, sollen wir auch ausstempeln

Das ist nicht rechtens.

Die Pausen sind gesetzlich vorgeschrieben, werden nicht bezahlt und sind persönliche Freizeit. Was ein AN in seiner Freizeit macht, ist seine Sache und nicht die des Betriebs.

Ein AN kann seinen Arbeitsplatz verlassen und selbst entscheiden, was er in dieser Zeit tut. Er kann z.B. essen, beten, telefonieren, lesen, Musik hören oder auch rauchen.

Dein AG soll Dir mal zeigen, auf welcher rechtlichen Grundlage das geschehen soll. Wie soll man zudem in einer persönlichen Freizeit eine Arbeitsunterbrechung (Raucherpause) stempeln? Das funktioniert nicht.

Ein AN kann seinen Arbeitsplatz verlassen und selbst entscheiden, was er in dieser Zeit tut.

Das ist nur teilweise richtig. Es sind wie schon gesagt Erholungspausen. Arbeiten darf er zum Beispiel dort nicht.

@TestBunny

Arbeiten darf er zum Beispiel dort nicht.

Steht das in meiner Aufzählung? Es geht hier darum, dass der AG sich in die Freizeit des AN einmischt und das geht nicht. Würde der AN arbeiten, wäre es keine Freizeit sondern Arbeitszeit und die Pause müsste noch einmal gewährt werden.

Ich vermute mal der Arbeitgeber möchte darauf abzielen, dass es gesetzlich festgeschrieben ist, dass die Pause zur Erholung dienen muss. Ähnlich wie bei Krankheit der Arbeitgeber Einfluss darauf nehmen kann, was für Handlungen ok sind und welche nicht der Erholung dienen. Aber ich halte das auch für Schwachsinn, weil dazu müsste der Arbeitgeber nachweisen, dass das Rauchen nicht der Erholung des Arbeitnehmers dient und das sehe ich als unmöglich an. Wenn dem ein Gericht zustimmen würde dann wäre das ein zu krasser Eingriff in die persönliche Selbstbestimmung. Der Arbeitgeber kann zwar im Krankheitsfall sagen, dass schwere Arbeiten im eigenen Garten zu unterlassen sind, aber er könnte z.B. nicht sagen man muss Blumenkohl zu Mittag essen statt Bratwurst, weil das die Heilung besser fördert. Es gibt einfach natürliche Grenzen wie weit der Arbeitgeber in die Selbstbestimmung eines Arbeitnehmers eingreifen darf. Mit dem Rauchen in der Pause sehe ich das genauso. Das ist Selbstbestimmung, wenn der Arbeitnehmer sagt ich leide unter Nikotinmangel und das Rauchen erholt mich indem es diesen Mangel behebt wäre genauso eine gültige Erklärung, aber ich würde sogar soweit gehen zu sagen, dass schon die bloße Aufforderung in der Pause das Rauchen zu unterlassen bzw. auszustempeln rechtswidrig ist. Was aber wirklich ein Problem ist sind z.b. große Betriebsgelände, wo es zeitlich unmöglich ist in der Pause das Betriebsgelände überhaupt zu verlassen. Dort könnte der Arbeitgeber mehr Einfluss nehmen welche Tätigkeiten in der Pause ok sind, weil da gilt das Hausrecht egal ob während der Arbeitszeit oder in der Pause. 

@arlekin

Was aber wirklich ein Problem ist sind z.b. große Betriebsgelände, wo es zeitlich unmöglich ist in der Pause das Betriebsgelände überhaupt zu verlassen. Dort könnte der Arbeitgeber mehr Einfluss nehmen welche Tätigkeiten in der Pause ok sind, weil da gilt das Hausrecht egal ob während der Arbeitszeit oder in der Pause. 

So einfach ist das nicht, das hat sogar das Bundesarbeitsgericht schon festgestellt.

https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/rauchverbot-nichtraucherschutz-im-betrieb_76_413662.html

In großen Betrieben gibt es zudem meist auch einen Betriebsrat. Der hat hier auch mitzureden.

 

Also die Begründung, dass Rauchen nicht der Erholung dient, ist ein perfekter Hebel für jede Klage und das wird jeder Suchtexperte bestätigen können.

Ich würde es mal darauf anlegen, wenn der Job ohnehin nur vorübergehend ist. Sprich doch mal mit der Gewerkschaft oder dem Betriebsrat und schlag denen mal eine anwaltliche Prüfung vor.

Also nicht, dass ich hier die Lanze für die Raucher breche, denn ich bin Ex-Raucher. Aber wenn man die Angestellten schon knebelt, dann sollte man das auch nicht auf solch primitive und dumme Art tun. Wenn wenigstens der Lohn angemessen wäre, wäre das ja noch irgendwie hinnehmbar. Aber ist doch schön, wenn solche Ausbeuterbetriebe sich selbst ins Knie schießen. Danke :)

Ist die Firma zu klein, dass sie einen Betriebsrat hat, den Du befragen kannst? Normalerweise kannst Du in der Pausenzeit tun und lassen, was Du willst, auch das Betriebsgelände verlassen (wenn Du wieder pünktlich am Arbeitsplatz bist)

Das kommt wohl von dem Betriebsrat 

@Wezea

Ob da ein Ex-Raucher im Betriebsrat sich selbst verwirklichen will? 

Du kannst deine Pause gestalten wie du möchtest. Wie du dich erholst ist deine Sache.

Ob du nun rauchst, schläfst, isst oder joggen, es ist völlig egal.

Du kannst auch das Gelände komplett verlassen, es ist deine Pause.

Zudem frage ich mich wie das funktionieren soll, sich in der ausgestempelten Pause nochmal auszustempeln.

Ne die pausen selber müssen wir nicht Stempeln die 45 min werden automatisch abgezogen 

@Wezea

Dann kannst du machen was du willst;-). Denn im endeffekt bist du "nicht auf der Arbeit", ganz grob gesagt.

@Wezea

In den vorgeschriebenen Pausen kannst Du machen, was Du willst. Ich kenne keinerlei Gesetz, was vorschreibt, dass man da nicht rauchen darf.

Dazu was man in einer Pause als Arbeitnehmer genau tun darf gibt es meines Wissens nach keine exakte Auflistung in irgendeinem Gesetz. Grundlegend ist das im ArbZG geregelt und dort steht, dass sie zur Erholung und Gesundheit des Arbeitsnehmers dienen und ich vermute darauf beruft sich dein Arbeitgeber. Es ist nämlich so, dass zum Beispiel bei Krankheit du nichts tun darfst, was deiner Erholung oder Gesundheit nicht zuträglich ist. Krankheit ähnelt Pausen ein wenig, es geht eben bei beidem darum, dass die Arbeit unterbrochen wird, damit sich der Arbeitnehmer erholen kann. Bei Krankheit z.b. Erkältung dürftest du nicht im Garten arbeiten oder so etwas. Mit Gips dürftest du aber ins Kino gehen, weil das ja nicht deiner Genesung zum Nachteil ist. Da gibt es zahlreiche Urteile von Gerichten darüber und meistens bekamen die Arbeitnehmer Recht, also gerade der berühmte Kinobesuch während man krankgeschrieben ist und dummerweise von einem Arbeitskollegen gesehen und angeschwärzt wird da kriegt meistens der Arbeitnehmer Recht, denn oft kann man gut erklären, dass das eben sogar gut sein kann soziale Kontakte zu haben und die Krankheit nicht verschlimmert und die Heilung nicht verzögert. 

Ich nehme das einfach mal als Beispiel, weil man hier das Rauchen gut nehmen kann. Theoretisch wäre es rechtlich streitbar, ob der Arbeitgeber dir bei einer Erkältung, wenn du krank geschrieben bist, das Rauchen verbietet, weil das ja definitiv nicht zur Heilung beiträgt. Mir ist kein solcher Fall bekannt. Das würde wohl zu weit gehen und bei den Pausen sehe ich das ähnlich. In der Pause darf der Arbeitnehmer selbst bestimmen, wo er sich aufhält. Wenn du also irgendwo hingehst und dort rauchst kann dir das eigentlich keiner untersagen und da es in der Pause passiert kann auch niemand verlangen, dass du deswegen ausstempelst. Du hast das Recht den Arbeitsplatz und auch das Betriebsgelände zu verlassen. Problematisch wäre es z.b. wenn du auf dem Betriebsgelände rauchen möchtest das Aufhalten dort wird dir niemand verbieten können, aber das Rauchen theoretisch schon. Also sprich: Wenn du dich darauf berufen würdest, dass du deinen Aufenthaltsort selbst bestimmen kannst dann kann der Arbeitgeber wiederum sagen ok, aber wir untersagen dir das Rauchen auf unserem Gelände. Da gäbe es dann gar keinen Ausweg. Soll heißen: Die Begründung deines Arbeitgebers ist Quatsch, aber wenn du dagegen vorgehst haben sie immer in der Rückhand, dass sie das Rauchen auf dem Betriebsgelände komplett untersagen das würde gehen. Heißt aber auch, wenn du außerhalb des Betriebsgeländes in deiner Pause rauchen willst dann musst du selbstverständlich dafür nicht ausstempeln da gibt dir jedes Arbeitsgericht Recht. 

Ich hoffe du hast einen Betriebsrat, weil das ist definitiv ein Thema für die. Ich finde da geht der Arbeitgeber zu weit und mich würde auch interessieren auf was er sich da berufen will. Das scheint mir doch eine sehr willkürliche Regelung zu sein, die durch nichts gesetzlich gestützt wird. Während deiner Pause hat der Arbeitgeber nur sehr eingeschränkte Weisungsbefugnis über dich und dir quasi das Rauchen zu verbieten überschreitet deutlich die Grenze. Mit derselben Logik könnte er sagen wenn du Bratwurst statt Sojabohnen ist dann musst du ausstempeln, weil das ungesünder ist. Daran sieht man schon wie schwach diese Logik ist. Das hätte vor keinem Gericht bestand. Die Frage ist halt immer nur, wie du dich da zur Wehr setzt. Theoretisch kannst du die Regel einfach ignorieren. Ich denke nicht, dass dein Arbeitgeber dich deswegen abmahnt, das wäre dann ne prima Vorlage fürs Arbeitsgericht und damit würde er nicht durchkommen, aber ist es den Aufwand und den Ärger wert. Auf jeden Fall kein schöner Zug von deinem Arbeitgeber. Ich würd mich an den Betriebsrat wenden oder das persönliche Gespräch mit einem Vorgesetzten suchen. Im Notfall es drauf ankommen lassen. Ich mein vorschreiben kann der Arbeitgeber viel, aber ob er es auch einklagen würde ich denke da wissen die selbst, dass das keine Erfolgsaussicht hätte. Ähnlich wäre es du meldest dich krank, Arbeitgeber sagt musst trotzdem kommen, du machst es nicht, da würden die auch nicht klagen oder abmahnen, weil sie sich damit vor jedem Gericht nur blamieren würden. Mit dieser Regelung wäre es ähnlich. Kann mir nicht vorstellen, dass sie deswegen abmahnen. Sie könnten dich einbestellen zum Gespräch dann fragst du auf welcher Grundlage das bitte sein soll und dass du der Meinung bist, dass du in der Pause rauchen darfst so viel du willst und das auch machen wirst und dann liegt der Ball bei denen. Entweder akzeptieren sie es so oder sie mahnen dich ab dann reichst Klage ein und kriegst Recht.