Rauchen in der Produktionshalle erlaubt?

6 Antworten

Das Rauchen in Arbeitsstätten wird im §5 der Arbeitsstättenverordnung geregelt. Dieser besagt:

§ 5 Nichtraucherschutz

(1) Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigtenin Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen.


(2) In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr hat der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen nach Absatz 1 nur insoweit zu treffen, als die Natur des Betriebes und die Art der Beschäftigung es zulassen.


Vom Arbeitgeber muss der Nichtraucherschutz in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden. Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben.

Noch eine Anmerkung:
In den meisten Produktionen ist das Rauchen aus Qualitätsgründen nicht erlaubt, da Zigarettenkippen und Aschereste auf dem Produkt die Qualität beeinträchtigen können oder beim Kunden nicht so gut ankommen.



Wollte noch erwähnen, das es in D natürlich eine Menge Untersuchungen und Vorschriften gibt, Berufsgenossenschaften, Gesetze,...mehr als bei uns;
bin von Österreich ausgegangen (AUVA= Allgemeine Unfallversicherung,  zuständig für Prävention, Messungen, mit Arbeitsinspektorat=Behörde für Berufskrankheiten in Betrieben).

Abgesehen vom Nichtraucherschutzgesetz: ASCHG (Arbeitnehmerschutzgesetz): der Arbeitgeber hat die Verpflichtung, die Gesundheit zu erhalten und zu fördern... Rauchen fördert die Aufnahme der überall vorhandenen Chemikalien wie Lösemittel, Lacke, Kleber Kühlschmiermittel,.... und des Feinstaubs. Kühlschmierstoffe sind dort sicher an viele Maschinen in Verwendung, dürfen nicht in Kontakt mit Essen, Zigarettenasche und Rauch kommen, da sich krebserregende Stoffe bilden (Nitrosamine). Siehe AUVA Broschüren- alles gut zusammengefasst. außerdem: Betriebsrat??? Arbeitsmedizin/Sicherheitsfachkraft??? Arbeitsschutzausschuss??? Behördlich- Arbeitsinspektorat? Image???? - in welchem Jahrhundert befindet sich diese Firma?

Solche Hallen verfügen normalerweise über leistungsstarke Be- und Entlüftungssysteme, daher muss die Firma das Rauchen hier nicht untersagen.

Wenn der Rauch des Kollegen 10m weiter das giftigste in der Luft deines Arbeitsplatzes ist kannst du froh sein.

1. da ist nix mit Be- und Entlüftungssystemen. in der Decke sind nur Rauchabzungsfenster die während kalte Tage geschlossen bleiben und das wars. 2. 10 meter ist gut. die sind ganz in meiner Nähe den wir arbeiten zusammen. 3. warum muss ich mir das gefallen lassen was mir schadet und was ehe verboten wurde???

@gnuman79

Villeicht unschön, meine aber nicht dass das verboten wäre

Habt ihr einen Betriebsrat? - sprech doch mal mit denen.

@gnuman79

was ehe verboten wurde

Es ist nicht verboten, wenn nicht Arbeitsschutzbestimmungen (z.B. wegen Feuergefahr) gegen das Rauchen sprechen; da bist Du also im Irrtum.

Allerdings muss der Arbeitgeber tätig werden, wenn sich ein Arbeitnehmer über das Rauchen der Kollegen beschwert, und das Rauchen dann verbieten oder sonstige Schutzmaßnahmen für den intervenierenden Arbeitnehmer treffen.

@Familiengerd

So eine "Hilfe" kann bei einem Mitarbeiter der seit einem Monat im Betrieb ist und sich somit wohl in der Probezeit befindet, auch eine Kündigung dieses Mitarbeiters liegen. Dann geht in der Firma alles seinen gewohnten Gang und der MItarbeiter ist nicht mehr vom Tabakrauch geplagt...

@Messkreisfehler

ich arbeite dort nicht direkt, sondern als Dienstleister an einem Projekt. Und meine Probezeit ist schon längst vorbei.

@Messkreisfehler

@ Messkreisfehler:

> Erstens (auch wenn der Fragesteller das schon geklärt hat) ist nirgendwo von einer Probezeit die Rede; dass der Fragesteller erst einen Monat in der Halle arbeitet, bedeutet a) nicht zwangsläufig, dass er erst seit einem Monat im Betrieb ist, und b) nicht zwangsläufig, dass es überhaupt eine Probezeit gibt!

> Zweitens geht es erst einmal um die Klärung der rechtlichen Situation, also die Frage, welche Rechte ein Arbeitnehmer neben seinen Pflichten auch hat; ob es möglich oder opportun ist, ein Recht auch einzufordern, welche Risiken damit möglicherweise verbunden sein könnten, ist dann noch eine ganz andere Frage.

Wenn es alleine nach Deiner Äußerung ginge, könnte ein Arbeitnehmer, wenn es "hart auf hart" käme, im Streitfall in den meisten Fällen seine Rechte "vergessen" (oft selbst dann, wenn ein Gericht sie bestätigt), da Arbeitgeber fast immer "am längeren Hebel sitzen", in der Rechtsbeziehung Arbeitnehmer - Arbeitgeber in der sozial stärkeren Position sind (wenn sie die denn ausnutzen)!

Probier es doch einmal bei dem Fialleiter oder der Chef der für diese Halle zusrändig ist.

darüber habe ich schon gedacht aber ich denke der wird mich abwimmeln oder mich nicht mehr für weitere Projekte bestellen. wow gesagt, möglichst ohne schlimme Konsequenzen