Rauchen in der Mietwohnung

23 Antworten

Ja, solange das nicht vergleichbar mit einer Rauchmenge , wie die in einer Vollen "Eckkneipe" entstehen kann zu vergleichen ist. Ein Rauchverbot ist unzulässig.

Klar darf man das, es gehört zu freien Entfaltung der Persönlichkeit, die im GG verankert ist. Eine Nichtraucher-Klausel im Mietvertrag ist daher unwirksam.

Der Vermieter darf das Rauchen in den eigenen 4 Wänden nicht verbieten. Auch nicht nachträglich.

In den eigenen vier Wänden kannst Du rauchen, soviel und solange Du willst. Das kann Dir auch ein Vermieter nicht verbieten.

Es gibt, meines Wissens, kein Gesetz, dass das verbietet. Immerhin wäre das Diskriminierung.