Ratten im Hausflur Mietrecht

7 Antworten

Wie mein 'Vorredner' schon geschrieben hat. Zunächst musst du dem Vermieter die Möglichkeit der Abhilfe geben. Sollte er diesem Abhilfeverlangen nicht gerecht werden, so würde ich die Miete mindern. Natürlich ist es abhängig vom jeweiligen Fall, 'ob' und wenn, um 'wieviel' die Miete gemindert werden kann. Maßgeblich ist u.a. die Wohnlage - also ländlich oder doch städtlich. Sofern eher ländlich, dann ist ggf. mit einem Rattenbefall eher zu rechnen, als städtlich. Hervorzuheben ist jedoch, dass Ratten als durchaus beeinträchtigend in der Gesellschaft angesehen werden. Insbesondere, da diese Krankheiten übertragen können.

Zusammengefasst: Mietminderung gegeben, wenn tatsächlich eine Beeinträchtigung gegeben ist (die u.a. an den o.g. Merkmalen zu überprüfen ist).

Grundsätzlich hat der Vermieter für eine Entfernung des Ungeziefers zu sorgen.

Es ist nicht immer leicht festzustellen, wer für einen Schaden einzutreten hat. Oft lässt sich nicht feststellen, ob der Mieter oder der Vermieter dafür verantwortlich ist. Dann kommt es darauf an, wer die Beweislast trägt, d.h. das Risiko, dass der Schädiger nicht festgestellt werden kann. Die Rechtssprechung sagt: Der Vermieter muss beweisen, das die Schadensursache aus dem Bereich stammt, der der Obhut und Einflussnahme des Mieters unterliegt. Solange noch die Möglichkeit bleibt, das der Schaden auch aus einem anderen Bereich stammt, der dem Vermieter oder einem anderen Mieter zuzuordnen ist, kann der Mieter dafür nicht haftbar gemacht werden.

BGH WM 94, 466

Dabei bezog sich das genannte Urteil des BGH auf die Mietwohnung. Hier ist es aber ein Gemeinschaftsraum und da wird der Vermieter erste Maßnahmen zu ergreifen haben das Ungeziffer hier Ratten zu entfernen. Es wird dem Vermieter sicherlich kaum gelingen die Verantwortung einem Mieter zu zu schieben.

Falls der Flur weil die Verpflichtung der Treppenhausreinigung dem Mieter übertragen wurde dem nicht ausreichend nachkommt kann sich hier aber die Beweiskraft zum Teil umkehren. Zum anderen Teil hat der Vermieter aber auch hier eine Überwachungsverpflichtung das der Putzplan eingehalten wird. Im Bestreitensfalle eine Einzelfallentscheidung die meißt wie in so einem Fall zu Lasten des Vermieters ausgehen dürfte. Vergleich? Alles schon dagewesen, habe entsprechendes Urteil leider nicht vorliegen.

Zunächst einmal dem Vermieter die Möglichkeit der Abhilfe geben.

Habe den Vermieter vor 4 Wochen schon die Info gegeben, dass Ratten vorhanden sind. Heute nach 4 Wochen erneut das Problem.

Hallo,

Ratten müssen dem Gesundheitsamt gemeldet werden.

Gruß

ok habe soeben dies gemeldet

@DJDaywalker

So ist es recht.

Die werden alles weitere Veranlassen.

Gruß

Was machen denn die ratten in eurem hausflur? Die sind doch da nicht auf sightseeing-tour! Also sollte ihr erstmal dafür sorgen, dass der hausflur stets sauber ist und nicht mit Essensresten zugemüllt wird! Das leerstehende Gebäude jedenfalls erklärt überhaupt nicht, warum ihr diese Viecher im Hausflur habt.

Hausflur ist sauber aber dadurch das es dort warm ist halten die sich da vielleicht auf. Dadurch das es Altbau ist, ist vielleicht der Keller mit dem alten Gebäude verbunden und darüber kommen dann die Ratten.

@DJDaywalker

Wärme kann das auch nicht erklären. Dann müssten ja alle Ratten immer nach den wärmsten orten streben. Wärme ist für diese zottel weit weniger interessant als nahrung! Frag halt beim vermieter nach, was der Sachstand ist.

@Atzec

so laut vermieter wurde jemand geschickt und hat Rattengift ausgelegt aber es war keine Firma für Schädlingsbekämpfung. Ratte wurde gestern abend und heute morgen gesichtet. natürlich wurde jetzt nichts gefunden.

vermieter will erstmal keinen fachmann für Schädlingsbekämpfung aber muss nicht dieser grad zur Seite gezogen werden wegen Krankheiten usw?