Ratenzahlung und Teilzahlung bei Mietrückstand?

3 Antworten

Teilzahlungsgeschäft (oder Finanzkauf) ist im Warenhandel eine Vereinbarung zwischen Unternehmer und Verbraucher, die Bezahlung des fälligen Kaufpreises ausnahmsweise nicht sofort in einer Summe, sondern durch Teilzahlung in mindestens zwei Zahlungsraten zu erbringen. Das Gesetz spricht nicht von Raten, sondern von Teilzahlungen. Hierbei handelt es sich um die in kleinere Teilbeträge aufgeteilte Gesamtsumme des Kaufpreises.

Also in zwei Ratenzahlung 200+200 .das eine nächsten und die anderen 200 euro in der nächsten Monat.

Ratenzahlung wäre das noch mehr in die Länge ziehen als Teilzahlung

Ich sehe das richtig, Vermieter?

Wie sieht es dann aus mit deiner Kaution? Schau mal nach, ob die entsprechend gesondert vom Vermögen des Vermieters angelegt wurde..... :)

Es einfach von der Miete abzuziehen halte ich nicht für opportun. Wenn du einer Teilzahlung zustimmst, dann nur schriftlich mit einem FIX-Termin, bis zu dem das Geld vollständig zurückbezahlt ist.

Ich hatte den Vermietern angeboten, die offenen Beträge von meiner Kaution zu nehmen, das haben die Vermieter allerdings abgelehnt ...

Bisher gibt es auch nur E-Mail Kontakt. Mir wurde Kündigung angedroht, habe aber bisher nie eine offizielle schriftliche Mahnung erhalten. Die einen 200€ sind seit November 2017 offen, meine Bitte, diese 200€ in Raten abzuzahlen wurde von den Vermietern damals abgelehnt und seither nicht wieder eingefordert. Ich habe nie eine Mahnung darüber erhalten. Nun konnten wir für Januar nur eine Kaltmiete überweisen, da mein Freund gekündigt wurde und am 7.1. eine neue Arbeit begonnen hat. Folglich hat er nur ALG 1 bis zum 6.1. erhalten (180€) und das Jobcenter hat bisher noch immer keine Aufstockung für Januar bezahlt. Somit war es uns nicht möglich, die komplette Miete zu zahlen.

@KimChristin87

Vergiss meine Antwort. Ich habe deine Frage -völlig- missverstanden.

Wie ist das Schreiben aufgesetzt? Hast du eine Abmahnung mit einer kündigungsandrohung erhalten. Vorsicht, die Tatsache dass er es nicht einfordert ist nicht "erledigt". Lass es auf jeden Fall nicht soweit kommen, dass du zwei Monate in Mietverzug kommst. Er hast sonst das Recht dir fristlos zu kündigen. Er sieht wohl, dass du kaum noch Geld hast, und das gefällt kaum einem, der von dir regelmäßig solches bekommst.

Sorry für das Missverständnis, deshalb habe ich auch zuerst nach dem Vermieter als Schuldner gefragt. Die Konstellation hatte ich so noch nicht und wäre einer Betrachtung würdig gewesen.

Das klingt erst mal etwas paradox, ich sehe jetzt keinen Unterschied zwischen Teilzahlungen und Ratenzahlung. Ich könnte mir höchstens vorstellen, dass sie meint, dass du Die offenen Beträge einen nach dem andern zahlen kannst, aber nicht in kleinen Raten abstottern. Ich glaube wirklich klären lassen wird sich das nur, wenn du deine Vermieterin fragst.

"Ratenzahlung ist im Allgemeinen ein fester Betrag. Bei Teilzahlung steht nur Summe und ggf Tag fest wann die komplette Zahlung abgeschlossen sein soll. Die Teilraten sind keinem Betrag gebunden"

Das habe ich jetzt im Internet gefunden, ich verstehe das so, das ich die Beträge selbst bestimmen kann, oder verstehe ich das falsch? 🤔

Das kann gut sein, bin da im Detail aber auch nicht im Bilde - so oder so erschiene es mir aber am elegantesten, wenn Du mit der Vermieterin eine konkrete Vereinbarung triffst, zu wann der Betrag erstattet sein soll (und eine Vereinbarung wäre meines Erachtens in beiden Fällen erforderlich oder zumindest stark sachdienlich); damit wären alle Unklarheiten beseitigt. Ich gehe mal erstmal davon aus, dass ihr ja beide ein Interesse daran haben solltet, schnell eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Wenn Du eine präzisere rechtliche Einschätzung willst, kommen wir aber denke ich an einen Punkt, wo ein Anwalt ein besserer Ansprechpartner wäre als ein Forum ^_^