Ratenzahlung? Brauche kurzen rat?

4 Antworten

Säumniszuschläge werden durch die Krankenkassen erhoben, wenn die Beiträge nicht am Fälligkeitsdatum eingegangen sind.

Wenn Du 4 Monate nicht versichert warst, waren aber dennoch die Beiträge in diesen Monaten entsprechend fällig. Die spätere Ratenvereinbarung ändert dabei nichts an der ursprünglichen Fälligkeit.

Grundsätzlich sind die Krankenkassen zwingend gesetzlich verpflichtet, Säumniszuschläge zu erheben, sobald die Beiträge am Fälligkeitstag nicht gezahlt worden sind.

Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben sich dennoch darauf verständigt, dass in besonderen Situationen von der Erhebung der Säumniszuschläge abgesehen werden kann.

Dazu kann ein entprechender Antrag auf Erlaß gestellt werden (z. B. unbillige Härte).

Da die Raten zu spät gezahlt wurden, ist die komplette Ratenzahlungsvereinbarung hinfällig und der komplette noch offene Betrag wird sofort fällig.

Es ist sogar beides, rechtens und übertrieben. Aber so sind die Geierkassen nun einmal.

Ich versteh es nicht ganz. Ist die Ratenzahlung eingestellt, weil inzwischen alle Raten beglichen wurden ? Sonst gilt : Säumniszuschläge sind nur zu zahlen, wenn Raten nicht gezahlt wurden. Tipp : bei der AOK anrufen und die Angelegenheit in einem persönlichem Telefonat klären.