Ratenzahlung bevor Inkasso?

7 Antworten

sie können schon ein Inkassobüro beauftragen, allerdings hast du dann die kosten nicht zu tragen da du deine Zahlungsunfähigkeit schon erklärt hast. Sie könnten nur Mahnbescheid beantragen und den Gerichtsvollzieher schicken. Ich würde unaufgefordert so viel es eben geht überweisen und abwarten. Selbst wenn ein Mahnbescheid kommt (nur die HF anerkennen durch Teilwiderspruch wenn Inkassokosten drauf sind), mit 50€ raten hast du alles zurückgezahlt bevor der Gerichtsvollzieher überhaupt effektiv tätig wird vermutlich.

niemand muss Ratenzahlung akzeptieren, suche dir jemanden wo du dir die Summe ausleihen kannst, und zahle komplett.

Die Gutmütigkeit hast verscherzt, man hätte direkt nach der 1. Mahnung Ratenzahlungen anbieten müssen; so aber hast das versäumt. Dir würde ich jetzt auch einen reindrücken.

Selbst Schuld wenn man nicht reagiert und den Kopf in den Sand steckt, es ist zu spät.

es kommen noch mehr Kosten auf dich zu.

wozu Inkasso, die können gleich einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen

Naja trotz deiner dümmlichen Antwort will ich nur sagen, dass ich mich sofort dort gemeldet habe und gefragt habe ob ich das ganze in 2x zahlen kann. Dort wurde mir gesagt das es nicht geht und ich muss es in 1x bezahlen. Und trotz des Gespraches wurde mir dann die letzte Zahlungsaufforderung geschickt.

Frage mich wieso jemand wie du in einem "Hilfeportal"angemeldet ist wenn nur solche unqualifizierten Antworten kommen.

@Karaberas

xD, das geht leider nicht aus deinem Geschreibsel hervor, du schreibst von 3. Mahnung; erst DANN hast dich gemeldet,

recht irreführend von dir, dann wunderst dich!

@Karaberas

Manche Leute freuen sich wenn sie sich empören dürfen

Leute beleidigen ist auch nicht die feine Art... Zahl die Hälfte und leih dir den Rest ev aus. Ich denke nicht, dass da viel passieren wird. Die sind froh, wenn sie ihr Geld haben.

Dir würde ich jetzt auch einen reindrücken.

Rachegelüste haben bei solchen Überlegungen aber nichts zu suchen. Nicht, wenn man damit gegen eigene Gesetzespflichten verstößt. Stichwort: Schadensminderungspflicht.

Schuldner sind nicht vogelfrei und Gläubiger haben keine Narrenfreiheit.

"Dürfen" ja , aber die kosten sind nicht durchsetzungsfahig und werden mangels Erfolgsaussichten nicht ein geklagt.

Tipp : Zahl 50 € zweckgebunden an die Firma ( nicht inkassoburo)

Zweckgebunden heißt : Zusatz im Überweisungsträger " nur Hauptforderung"

Poste wieder wenn sich das Inkasso Büro meldet.

Handelt es sich um klarna ?

Habe denen telefonisch gesagt das ich es nur in Raten zahlen kann, jedoch sagte mir das Unternehmen das dies nicht geht und sie es sonst an ein Inkasso unternehmen weitergeben.

Du solltest das Unternehmen auf seine Schadensminderungspflicht hinweisen und dass die Einschaltung eines Inkassobüros angesichts deiner Situation unbillig und ggf. rechtswidrig wäre.

Wie viel kannst du zahlen? Überweis den Teil erstmal. Grundsätzlich stimmt die Aussage aber dass du keinen Anspruch auf Ratenzahlung hast.

Denk aber dran, die Verrechnung erfolgt, sofern du es nicht anders deklarierst, erst auf die Kosten des Gläubigers, dann auf die Zinsen und erst zuletzte auf die eigentliche Forderung (§ 367 Abs. 1 BGB).

Grundsätzlich gilt: Inkassobüros immer ignorieren, wenn man vorher beweisbar seinen Willen erklärt hat (genau deswegen solltest du nicht telefonieren sondern mindestens per Email kommunizieren, besser per Fax oder eingeschr. Brief).

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Du solltest das Unternehmen auf seine Schadensminderungspflicht hinweisen

Ergänzung: schriftlich...