Ratenzahlung bei Geldstrafe

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du kannst Ratenzahlung z.B. in 50 - Euro - Raten beantragen.

Dazu musst Du Deine Vermögens- und Einkommensverhältnisse offen legen und die Ratenzahlung bei dem zuständigen Rechtspfleger beantragen.

Der Antrag muss schriftlich bzw. per Fax erfolgen, auf jeden Fall eigenhändig unterschrieben sein.

Bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gerichtes kannst Du auch persönlich den Antrag stellen, sogar mündlich (zur Niederschrift).

Auf dem Antrag müssen die entsprechenden Urteils- und Referenznummern der Staatsanwaltschaft genannt werden.

Du kannst auch eine Umwandlung in Sozialstunden beantragen, hier ist die Wahrscheinlichkeit der Genehmigung aber geringer.

Du solltest dem Gericht Deine finanziellen Verhältnisse (Einnahmen und Ausgaben im Groben) darlegen und ein Ratenzahlungsangebot machen. Du kannst ja zunächst ein niedriges Angebot machen (vielleicht so 20 Euro, sollte sich aber in etwa mit dem decken, was in Deinem Einnahmen- Ausgabenplan am Ende übrigbleibt) und schauen, ob das Gericht das so akzeptiert. Im Zweifel musst Du halt nachverhandeln. Schick wäre vielleicht auch der Hinweis, dass Du selbstverständlich gerne bereit bist, höhere Raten zu zahlen, sobald sich Deine finanziellen Verhältnisse gebessert haben. Viel Erfolg!

Von der Möglichkeit zur Umwandlung in Sozialstunden habe ich noch nichts gehört. Aber das will ja nichts heißen. Du kannst ja auch da mal nachfragen.

Ich würde mich in dem Fall mit der Behörde in Verbindung setzen, die die Strafe ausgesetzt hat. Leider kenne ich die Gesetzeslage in Deutschland nicht, aber in Österreich kann man unter gewissen Umständen die Strafe stunden lassen oder auch im Notfall freiwillig eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten (hat ein Bekannter von mir mal gemacht, ist zwar nicht lustig, aber es gibt wohl angeblich schlimmeres). Vielleicht bekommst du die 600 Euro ja auch von jemandem geborgt.

ne ich glaube das geht nicht.Absitzen kann man das soweit ich weiß, aber das würde ich mir an deiner Stelle überlegen.

Erkläre dem Amt deine derzeit wirtschaftlichen Verhältnisse und zeige reumütig das du ja gerne mehr bezahlen würdest aber nicht kannst und bitte um eine geringe Ratenzahlung bis sich deine Situatin finazell gebessert hat.

Ich habe noch kein Amt gesehen welches bei netter Formulierung nicht darauf eingeht. Wichtig natürlichdann auch einen Dauerauftrag einrichten damit keine Rate vergessen wird.

Viel Glück

Das entscheidet der Richter. Wenn Ratenzahlung vereinbart werden kann, ist die Rate im Verhältnis zum Einkommen berechnet. Sozialstunden werden ebenso berechnet. Ist eine Einzelrichterentscheidung und liegt im ermessen dessen.