Rasierpflicht?

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Ich fürchte der Chef kann auf solche Befindlichkeiten keine Rücksicht nehmen.An die Hausordnung muß/soll man sich halten.Sonst kommt nachher jeder und will aus irgendwelchem Grund aus der Reihe tanzen.

Besser hätte man es nicht schreiben können

@pgiessen91

das ist nicht richtig, wen es einen religiösen hintergrund hat muß er rücksichtnehmen, sonst kann er bei der gewerkschaft beschweren wen er gekündigt wird, er wird bestimmt recht vor gericht bekommen!

es gab schon fälle wo jemand eine mit kopftch nicht einstellen wollte und vor gericht schadenersatz zahen musste!

Religiöse diskriminierung ist verboten!

@balarama108

Das stimmt so nicht. Arbeitgeber dürfen gar nicht nach der Religion fragen, weil das keinen was angeht. Er darf nicht sagen, ich stelle Sie nicht ein, weil Sie z.B. ein "Pastafari" sind, das wäre ene Diskrimminierung, aber er darf dem Religionsangehörigen sagen, dass er in seinem Betrieb kein Nudelsieb auf dem Kopf tragen darf. Wenn er so dumm ist, und sagt dem Betroffenen, er wird nicht eingestellt, weil keinen Pastafari in seinem Betrieb möchte, dann kann der ihn natürlich verklagen, trotzdem hat der AG das Recht das Nudelsieb auf dem Kopf während der Arbeit zu verbieten, er darf ihn nur nicht wegen seiner Religion ablehen.

@balarama108

Wieso muss der Rücksicht nehmen?

Weil ein Märchen aus 1001 Nacht will, dass man sich nicht rasiert?

Hier geht es zum Einen um Hygienevorschriften, die sind eindeutig einzuhalten und erledigt, basta Ende und aus!

Und hier geht es um klare Regeln, die von Anfang an bekannt waren.

Der wusste das zudem vorher, dass er sich rasieren muß, immer, wenn er dort arbeitet, auch in dieser Zeit. Entweder der kommt damit klar oder nicht und bleibt ganz weg - und zwar von Anbeginn an.

Soll sich entscheiden, anderer Job oder zurm Teufel mit der Religion.

Und einen AG geht es nichts an, wessen Religion der angehört. Der geht es was an, ob der sich an Regeln hält, die im von Anfang an bekannt waren. Und weil es dem nichts angeht, wessen Religion einer angehört geht es ihn auch nichts an, ob der mit diesen Regeln klar kommt oder nicht.

@balarama108

Es gibt ein Gerichtsurteil (Arbeitsgericht Kassel), nach dem man sich nicht auf die Religionsfreiheit berufen kann, wenn die entsprechende Regelung bereits bei Unterschreiben des Arbeitsvertrages bekannt war und der Arbeitnehmer im Vorstellungsgespräch nicht ausdrücklich darauf hingwiesen hat, dass die Regelung ein Problem für ihn darstellt. (Im entsprechenden Fall ging es um Samstagsarbeit.)

Manche Regelungen sind zwar prinzipiell nicht zulässig - z.B. wenn es für diese Regelung keinen Grund gibt und sie nur dazu dient, den Arbeitgeber zu nerven. Bei einer Stelle im gastronomischen Bereich kann der Arbeitgeber aber immer noch argumentieren, dass das Tragen eines Bartes aus hygienischen Gründen nicht zulässig ist.

Wenn der Koch also seinen Arbeitgeber nicht bereits vor Unterschreiben des Arbeitsvertrages auf die Problematik aufmerksam gemacht hat und die Arbeitsordnung bereits damals Rasieren vorgeschrieben hat, muss er sich entweder rasieren oder er muss sich 40 Tage lang unbezahlt beurlauben lassen.

@balarama108

@balarama:Er diskriminiert ihn doch gar nicht.Er hat ihn doch eingestellt obwohl er wußte zu was für einer Glaubensreligion er gehört.Wenn aber,aus hygienischen Gründen eine regelmäßige Rasur verlangt wird,muß der Arbeitnehmer sich doch daran halten.Das hat überhaupt nichts damit zu tun,dass er seines Glaubens wegen diskriminiert wird.Wofür sind solche Regeln in der Gastronomie da?Damit man sich im Zweifelsfall nicht dran halten muß?Na super!

Wenn es deinem Kollege ein wirklich wichtiges Anliegen ist, den Bart wachsen zu lassen, sollte er das vielleicht in einem persönlichen Gespräch mit dem Direktor klären. 40 Tage ist ja jetzt keine Ewigkeit und er könnte ja aus Verständnis eine Duldung dafür aussprechen. Wenn es allerdings schlichtweg so festgesetzt ist, in der Hausordnung, kann man da eben nichts machen, insofern der Direktor da keine Ausnahmen zulässt.

Das Klingt jetzt vielleicht blöd, aber vielleicht kann er das mit dem Bart wachsen lassen, ja auch verschieben... Ich meine, es soll nicht beleidigend sein, aber wenn es hier eben so gehandhabt wird, das aus Hygienegründen der Bart ab muss... dann muss man das einfach respektieren, denn wir sind eben nicht in der Türkei... Ich ziehe auch in absehbarer Zeit nach Österreich und da werde ich mich eben genauso an die dort geltende Normen anpassen müssen.

Lg und viel Glück

Auf der einen Seite kann der Chef in einem Unternehmen durchaus Vorschriften erlassen was Kleidung und Auftreten der Mitarbeiter angeht so fern sie Sachlich begründet sind.

Andererseits garantiert unsere Verfassung die Religionsfreiheit. Es kann also niemand Deinen Kollegen zwingen sich gegen seinen Glauben zu rasieren.

Wenn die beiden Parteien sich nicht einigen können muß der Direktor Deinem Kollegen für die Trauerzeit Urlaub gewähren. Allerdings unbezahlt.

Da er Moslem ist darf er sich jetzt 40 Tage nicht rasieren.

Erstens gibt es bestimmt eine Möglichkeit, daß er sich aufgrund seines Berufes von dieser Pflicht befreien lassen kann. Da muß er mal mit einem "Geistlichen" aus seiner Moscheegemeinde reden.

Und zweitens kann er immer noch um eine 40-tägige - allerdings unbezahlte - Unterbrechung bitten. Ob der Chef das allerdings genehmigt, steht auf einem anderen Blatt.

Wenn er Moslem ist, dann sollte der Kollege doch die einschlägigen Vorschriften seines Glaubens kennen. Und da es immer mal passieren kann, daß ein Familienmitglied stirbt, hätte er den Arbeitsvertrag ja auch nicht unterschreiben müssen. Es war doch von Anfang an klar, daß er sich ständig zu rasieren hat. Dann ist Showkoch eben nicht der geeignete Job für ihn.

Ob der Chef das allerdings genehmigt, steht auf einem anderen Blatt.

Eine unbezahlte Beurlaubung zu verweigern würde ihm wohl als religiöse Diskriminierung ausgelegt werden. Und das, wie ich meine, zu Recht.

Unbezahlter Urlaub ist die einzige praktikable Lösung, bei der beide Parteien ihren Frieden finden .

Vertrag ist Vertrag. Gerade in dem Beruf sollte man sich auf die Hygienebestimmungen verlassen können und da wir nunmal in Deutschland sind, hat auch der Koch sich daran zu halten. Seine Mutter wird nicht mehr lebendig, auch wenn er sich nicht rasieren würde.