Räumungsurteil durch Mietnachzahlung noch abwenden

6 Antworten

Du solltest Dich erstmal mit Deinem Vermieter in Verbindung setzten. Schildere dem die Sache, mach eine Anzahlung von der Summe und sage ihm wann er den Rest zu erwarten hat. Aber das Räumungsurteil kommt nicht von jetzt auf gleich, da hätte man auch zuvor schon reagieren können, und ggf eine Ratenzahlung vereinbaren können. Die Kosten für den Anwalt kannst Du Dir ansich schenken.

Schön, wenn man sich einen Anwalt, aber keine Miete leisten kann :-)

Nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB kann ein Räumungsurteil wegen Mietrückstand abgewendet werden, wenn binnen 2 Monaten nach Klagezustellung der Rückstand vollständig, d.h. Mietzins zuzüglich der fälligen Entschädigung nach § 546a Abs. 1 BGB, vom Mieter voll bezahlt wird oder das zuständigen Sozialamt sich zur Zahlung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn innerhalb der letzten zwei Jahre vor der neuen Kündigung schon einmal wegen Mietrückstands gekündigt und diese Kündigung durch Zahlung des Rückstands unwirksam geworden ist.

Auch wiederholte verspätete Mietzahlungen über einen längeren Zeitraum können zur Kündigung berechtigen, sofern eine sog. qualifizierte Abmahnung, also entsprechende Missbilligung erfolgte, die die Kündigung für den Fall weiterer Verspätungen klar angekündigt hat.

Und neben dem vollständigen Rückstand sind selbstverständlich auch die laufenden Miet- und BK-Vorauszahlungen geschuldet.

Hat der Mieter den Rückstand zu verschulden, so kommt auch eine ordentliche Kündigung nach § 573 BGB in Betracht. In diesem Fall wird dem Mieter die Möglichkeit genommen, die fristlose Kündigung durch Zahlung der rückständigen Miete unwirksam werden zu lassen :-O

Diese hilfsweise mit erklärte Kündigung ist allerdings der Regelfall und dahingehend sollte man sich das Kündigunsschreiben erst einmal genau durchlesen, bevor man kostenpflichtig zu einer Kostenrechnung nach Gegenstandswert einer Jahresmiete anwaltliche Vertretung in Anspruch nimmt.

G imager761

Weil ich finde es schon komisch

dein vermieter kann es nicht komisch finden,sondern muss handeln,schon allein wegen der anderen mieter.

Anwalt ist doch viel zu teuer , geh zum Mieterschuztverein am Montag , die kennen sich bei solchen Sachen bestens aus und beraten dich für wenig Geld !

Was kann ich nun tun? Einspruch einlegen mit der Begründung dass ich bis zum Ablauf der Frist laut § 569 Abs. 3 Nr 2 BGB die rückständige Miete begleichen werde und somit die Kündung (ergo auch Räumungsklage/-urteil) unwirksam wird? Weil ich finde es schon komisch dass es eine 2-monatige Zahlungsmöglichkeit laut Gesetz gibt, aber nach nicht mal 1 Monat ein Urteil gefällt wird.

Das Urteil ist was anderes als die Zahlungsfrist, die hat Du trotzdem noch,

Verstreichen die 2 Monate, dann kann der Vermieter den Gerichtsvollzieher beauftragen.

Am Montag wollte ich sowieso zum Anwalt gehen, aber würde mich trotzdem über Antworten freuen.

Der wird sich schon um alles kümmern.