Räumungsklage durch - Mieter weigert sich - Polizei rufen?

14 Antworten

Können wir die Polizei rufen?

Die ist dafür nicht zuständig.

Hallo! Wir haben ein Lokal an eine türkische Familie vermietet, sie hat jedoch seit 10 Monaten keine Miete bezahlt, wir reichten darauf hin eine Räumungsklage ein und diese ging auch durch - diesen Samstag müssen sie laut schriftlichem Urteil geräumt haben. Wie bringen wir sie denn am besten raus wenn sie sich dennoch weigern?

Mit einem Urteil geht man zu einem Gerichtsvollzieher der das Urtreil vollstreckt.

Der trifft dann alle Maßnahmen die erforderlich sind. z.B. Schlüsseldienst und Möbeltransporter rufen usw.

Sie müssen eine Gerichtsvollzieher beauftragen.

Da der Schlüsseldienst am Wochenende leider doppelt soviel verlangt

Da kann man auch bis Montag warten, auf die paar Tage kommt es doch jetzt auch nicht mehr an, außerdem muss ja noch ein Geriichtsvollzieher beauftragt werden.

Mien Aussage bezieht auf deutsches Wohnrecht.

Fragen Sie Ihren Anwalt ob das in Österreich auch so ist.

Wir können das Schloss auswechseln lassen, was uns aber bestimmt um die 480 Euro kosten wird

Hier in detschland darf das der Vermieter nicht machen. MfG

Johnny

Wenn die Mieter nicht freiwillig räumen muß eine Zwangsräumung beantragt werden.

Dann ist ein Gerichtsvollzieher dabei, der ruft, wenn der Mieter sich weigert, die Polizei zur Unterstützung.

Ihr als Vermieter allein könnt nichts machen.

Ups, ich habe bei den Themen Österreich überlesen.

Meine Antwort bezieht sich auf deutsches Recht.

Dies geht alles nut mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers vom Amtsgericht. Nicht mit der Polizei, da es sich um Privatrecht handelt.

Ihr muiesst dann einen Gerichtsvollzieher beauftragen und alle Kosten vorlegen, die dann entstehen werden. Den Schluesseldienst bezahlen, den Gerichtsvollzieher bezahlen und auch ein Umzugsunternehmen muss ebenfalls seine Kosten erstattet bekommen.

Der Gerichtsvollzieher haette sogar die Moeglichkeit in die Wohnung zu gelangen wenn die Mieter nicht anwesend sind und die Wohnung leerraeumen lassen und das Umzugsunternehmen wuerde dann beauftrafgt alle privaten Sachen des Mieters einzulagern.

Selbstvertstaendlich muessten alle Kosten von den Mietern erstattet werden und die ruyeckstaendige Miete muesstgen sie auch noch bezahlen. Dies alles geht wiederum nur mit einem Urteil vom Amtsgericht und ihr haettet 30 Jahre Zeit allles bei dem Mieter beitreiben zuy lassen.

Wenn die Räumungsklage durch ist und Ihr ein Urteil habt, wird das Urteil von einem Gerichtsvollzieher vollstreckt. Wenn die nicht ausziehen wollen, GV beauftragen. Kosten zahlt Ihr erstmal. Wenn die sich dann immer noch weigern, informiert der GV die Polizei. Natürlich könnt Ihr auch vorher die Polizei rufen, wenn Ihr das Urteil habt.

macht doch der Gerichtsvollzieher, der beauftragt wird

dürfte auch noch andere Möglichkeiten bestehen