räumliche trennung / kosten / wie geht es weiter

6 Antworten

Ihr werdet trotz räumlicher Trennung als Bedarfsgemeinschaft gelten; d.h., du kannst kein Alg2 unabhängig von seinem Einkommen und Vermögen beziehen.

Da es keine Pflicht zur gemeinsamen Wohnung gibt und du andererseits dein grundgesetzlich garantiertes Freizügigkeitsrecht wahrnimmst, wird das Jobcenter die getrennten Wohnungen nicht grundsätzlich beanstanden dürfen.
Das Schlimmste, was zunächst passieren kann, ist, dass man den Umzug nicht finanziert (vom Transport bis zur Kaution), wenn du keinen wichtigen Grund nachweisen kannst. Die zweite Konsequenz ist, dass ihr möglicherweise beide - nicht nur du - auf H4-Niveau leben müsst.

Nein da bekommst du nichts! Hartz 4 ist dafür nicht da. Das ist eure Privatsache und somit aus eigener Tasche zu bezahlen, Wenn ihr es nicht könnt, gehts nun mal nicht. Ansonsten Trennung dann gehts... aber das wollt ihr ja gar nicht

Du möchtest aus persönlichen Gründen woanders hinziehen, dein gesichertes Nest verlassen ohne die finanziellen Voraussetzungen dafür mitzubringen. Sollten dir Hartz 4 oder/und andere Sachen genehmigt werden, sage mir bitte Bescheid. Ich such mir dann auch eine Zweitwohnung.

gar nichts bekommt ihr

ihr seid verheiratet noch, müsst ihr selber zahlen

wie, ist eure sache oder es geht halt nicht

dann musst du dich scheiden lassen, dann bekommst du unterhalt oder h4 halt

so bekommt ihr gar nichts, es ist euer privatvergnügen

ich möchte mich auch von meiner frau räumlich trennen

ich möchte auf sylt ziehen für den anfang

ich möchte auch eine 2. wohnung bezahlt bekommen

aber ich glaube, du verstehst diesen vergleich nicht

Nein, wenn Ihr Euch "einfach so" den Luxus von zwei Wohnungen leisten wollt, dann müsst Ihr auch selber dafür aufkommen! Wenn Ihr das nicht finanzieren könnt, musst Du entweder hinzuverdienen oder Ihr müsst zusammen umziehen.