Radweg auf der falschen Seite benutzt?

12 Antworten

Der Radweg ist auf Höhe Fußweg? Dann würde ich dort auch fahren! Die Polizisten haben wahrscheinlich bloß was gesagt, weil sie reden wollten. Da erst die Straßenseite zu wechseln ist blöd. Allerdings empfiehlt es sich, verstärkt auf Fußgänger zu achten, weil die selten mit verkehrt rum fahrenden Rädern rechnen. Bei uns in der Stadt ist es v.a. üblich, den Fußweg zu nutzen, wenn die Straße schlechtes Kopfsteinpflaster hat oder bei vielbefahrenen Straßen ohne Radweg.

Die Polizisten haben wahrscheinlich bloß was gesagt, weil sie reden wollten

Nö, sondern weil sie - offenbar im Gegensatz zu Dir - die StVO kennen.

Ich gebe Dir zwar Recht, wenn Du meinst

die Straßenseite zu wechseln ist blöd

aber es ist auch blöd, wenn man an einer roten Ampel warten muss - trotzdem sind die Vorschriften nun mal so.

Ist das rechtlich gesehen wirklich so das ich den anderen Radweg benutzen müsste ?

Entscheidend dafür, in welcher Richtung ein Radweg befahren werden darf, ist die Beschilderung:

Grundsätzlich gilt auch für den Fahrradverkehr die Rechtsfahrregel - es muss also der rechts der Fahrbahn gelegene Radweg benutzt werden.

Ist auf der gegenüberliegenden Seite ein Radweg vorhanden, dann darf er nur dann entgegen der allgemeinen Fahrtrichtung benutzt werden, wenn ein entsprechendes blaues Schild auch in entgegengesetzter Fahrtrichtung angebracht ist.

Leider hat die Polizei in diesem Fall theoretisch Recht. Viele Radwege in Deutschland sind so gebaut, dass man sie kaum legal benutzen kann. Benutzt man sie dem gesunden Menschenverstand entsprechend, kann man dafür bestraft werden.

Die beiden rechtlich zulässigen Varianten wären (a) das Rad zu schieben oder (b) mit zwei überflüssigen Überquerungen sich und die Autos zu gefährden.

Die praktisch sicherste und sinnvollste Lösung ist, sich immer gut umzuschauen, ob keine Polizei in Sichtweite ist. Wenn du Streifenpolizisten siehst, schiebst du eben dein Rad, bis sie weg sind. ;-)

Hallo amthie,

der Polizeibeamte hat Recht. Die Straßenverkehrsordnung sagt dazu folgendes.

Auszug aus: http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__2.html

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§ 2 StVO - Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

(4) Mit Fahrrädern muss einzeln hintereinander gefahren werden; nebeneinander darf nur gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist. Wer mit dem Rad fährt, darf ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und zu Fuß Gehende nicht behindert werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften darf man mit Mofas Radwege benutzen

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Allerdings hat der Polizeibeamte etwas übertrieben, als er sagte, dass es hohe Strafen geben kann.

Der Bußgeldkatalog  sieht für einen Verstoß nur folgendes vor:

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/anlage.html

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Tatvorwurf: Radweg in nicht zulässiger Richtung befahren, obwohl Radweg oder Seitenstreifen in zulässiger Richtung vorhanden

  • lfd Nr. 7.3. ohne Behinderung = 20,00 Euro Verwarnungsgeld
  • lfd Nr. 7.3.1 mit Behinderung = 25,00 Euro Verwarnungsgeld
  • lfd Nr. 7.3.2 mit Gefährdung = 30,00 Euro Verwarnungsgeld
  • lfd Nr. 7.3.3 mit Sachbeschädigung = 35,00 Euro Verwarnungsgeld

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Also im konkreten Fall Deiner Frage hätte Dich der Verstoß 20,00 Euro gekostet.

Problematischer ist das Ganze, wenn es zu einem Unfall kommt. In dem Fall währe es durchaus möglich, dass Du durch das befahren des Radweges in verkehrter Richtung eine Mitschuld an dem Unfall erhältst.

Würde durch Dein Fehlverhalten eine Person bei dem Unfall verletzt würde sogar der Straftatbestand der fahrlässigen Körperverletzung nach folgender Rechtsgrundlage in Frage kommen:

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§ 229 StGB - Fahrlässige Körperverletzung

Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft

 

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So sieht die rechtliche Lage im Bezug auf Deine Frage aus.

Schöne Grüße
TheGrow

Zuerst: Der Polizist hatte völlig Recht.

Was hier leider völlig untergeht, ist die extreme Gefährlichkeit dieses leider weit verbreiteten Unsitte (links, gegen die Richtung zu fahren):

Warum: Autofahrer sehen, schon wenn es gut läuft, nur das, was sich auf der Fahrbahn abspielt; alles was sich links oder rechts davon befindet, "geht unter". Gefährlich wirds dann beim Abbiegen; denkt ein Autofahrer nicht bewußt an "Radwege" und macht einen Schulterblick; sieht der den Radfahrer auf dem Radweg nicht ankommen und es kann ganz schnell zum Unfall kommen.

Selbst mit Schulterblick sind Radwege oft hinter Sichthinternissen geführt und der Autofahrer hat kaum eine Chance, den heranfahrenden Radfahrer überhhaupt zu sehen.

Wenn schon korrekt rechts fahrende Radwegbenutzer ein erhöhtes Unfallrisiko haben, wird es gegen die Richtung extrem gefährlich; dorthin guckt nämlich so gut wie niemand und dann kracht es schneller , als einem lieb sein kann.

Solche Unfälle stehen dann ständig in der Tagespresse oder bei gutefrage.de:

https://www.gutefrage.net/frage/als-fahrradfaher-vom-auto-angefahren-worden?foundIn=related-questions

https://www.gutefrage.net/frage/fahrradunfall-auf-dem-linken-radweg?foundIn=related-questions

(Da gibts noch viel mehr, aber zwei reichen erstmal.)

Leider wird das GEHweg- und Linksfahren viel zu selten von der Polizei geahndet Zitat:"... den Radweg quasi immer in entgegengesetzter Richtung genutzt haben und auch schon mehrere Streifen vorbei gefahren sind die mich nicht angehalten haben ..."

Auch 300m reichen, um umgenietet zu werden; diese Unfallart ist eine der häufigsten beim Radfahren; ich lasse das linksfahren komplett; die Angst vor Strafe ist dabei total nebensächlich; da gehts um meine Gesundheit.