Radfahrer von Autotür umgewurfen...

21 Antworten

Die Autofahrerin ist verpflichtet, sich vor dem Öffnen der Tür zu vergewissern, dass sie dies gefahrlos tun kann. Tut sie das nicht, ist sie Schuld, wenn jemand zu Schaden kommt. Dein Neffe hat sich hoffentlich nicht verletzt! Sollte deinem Neffen oder seinem Fahrrad bei dieser Aktion etwas passiert sein, muss sie bzw. ihre Versicherung zahlen.

Nicht nur Radfahrer, alle Verkehrsteilnehmer sollten rechts fahren, schließlich haben wir in Deutschland Rechtsfahrgebot. Die Autofahrerin trägt die Schuld und soll froh sein, dass deinem Neffen nichts passiert ist: Sie hätte sich nämlich vor dem Aussteigen vergewissern *müssen*, dass sie gefahrlos aussteigen kann. Alleine das Öffnen der Autotür hat den Unfall verursacht. Dein Neffe sollte Schmerzensgeldansprüche stellen - zum Glück hat er ja die Adresse.

Natürlich hat die Autofahrerin schuld - sie muss sich vor dem Öffnen der Autotür davon überzeugen,dass niemand von hinten kommt.

Sollte das Fahrrad deines Neffen beschädigt sein oder er selbst eventuell verletzt sein,kann er Schadenersatz bzw.Schmerzensgeld fordern.

 

 

Der Autofahrer muß sich vor dem Öffnen der Tür vergewissern das dies gefahrlos möglich ist. Den Radfahrer könnte eine geringe Mitschuld treffen, da er in dieser Situation mit dem Öffnen der Türe hätte rechnen können oder müssen.

Nix da!!!

Richtig.

Die Autofahrerin muss die Augen offen halten, wenn sie die Autotür öffnet. An der Schramme in der Tür ist sie selbst schuld. Falls der Junge Verletzungen davongetragen hat, muss sie dafür ebenso  aufkommen wie für Schäden am Fahrrad.  Verstehe deren Reaktion gar nicht, denn jedes Kind wird beim Öffnen der Autotür ermahnt, zu sehen, ob da jemand verbeikommt.