Radfahrer müssen ganz rechts fahren (am rechten Rand)

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Argumentieren hilft da leider gar nichts. Die Regelung, die alle Fahrzeugführer bezüglich des Abstandes gleich betrachtet, ist jetzt schon viele Jahre alt, aber die Superplushirne argumentieren immer noch mit von Revierverhalten geprägten Vorurteilen.

Solche Leute am besten nicht beachten. Aufregung tut Dir selber am schlechtesten. Mit einer Diskussion begibst Du Dich auf sein Niveau. Allerdings kannst Du den Typen jetzt anzeigen und seinen Vorsatz auch bezeugen.

Falls Du Lust auf Zoff hast, dann kannst Du eventuell gegen die Scheibe klopfen. Das ist hier ganz klar erlaubt, wenn Du nicht auf Beschädigung aus bist. Falls der Autofahrer ob der Entweihung seiner Dose aggressiv wird, nicht weiter reagieren, einfach wegfahren. Notfalls kannst Du die Polizei rufen (aber nur wenn Du viel Zeit und Lust auf Ärger hast). Mit der auch nicht argumentieren, falls der Autofahrer dann sagt, Du seihst zu weit rechts gefahren, beim Polizisten darauf bestehen, dass sie vorsätzliches Engüberholen ins Protokoll nehmen. Das Klopfen ist Notfallkommunikation wegen Gefährdung!

Prinzipiell hilft gegen Engüberholer am Besten einfach in der Mitte der Fahrspur fahren. Es gibt vorsätzliche Engüberholer, aber gerade die überholen auch eng wenn Du in der Gosse fährst. Stichwort ist Vehicular Cycling...

Natürlich gilt das Rechtsfahrgebot. Ich nehme da immer die rechte Spur der Autofahrer. Mehr rechts fahren die ja auch nicht. Und wenn der rechte Rand zu dreckig, schlammig oder mit Scherben überhäuft ist, fahre ich natürlich weiter in die Mitte der Fahrbahn. Das läßt im Falle einer Drängelei seitens der Autofahrer genug Sicherheitsabstand. Die Autos überholen dann i.d.R so, wie sie sollen und weichen auf die Gegenspur aus. ZU nahe rechts fahren provoziert ausserdem nur gefährliche Überholmanöver der Autofahrer, die dann schneiden.

Gesetzlich sieht es so aus -- Der Überholer muß mindestens 1,5 Meter Abstand einhalten. Meinen Kindern und jetzt auch anderen Jugendlichen schärfe ich ein, daß sie von der Bordsteinkante einen Mindestabstand von 1 Meter halten sollen. Denn dann nämlich muß der schnellere und breitere Verkehrsteilnehmer die Spur wechseln. Schon ein 15jähriger kann somit sein Leben verlängern. Dein dich Überholer hat keinesfalls Recht.

ihr habt eigendlich beide recht.

in deutschland gilt ein rechtsfahrgebot. das besagt eindeutig, dass sich ALLE verkehrsteilnehmer auf der fahrbahn möglicht weit rechts zu halten haben. hier gilt die maxime, je langsamer desto weiter rechts. natürlich solltest du nicht mitten auf der fahrbahn fahren, aber z.b, wenn du berge runter heizt, kannst du auch schon mal bis fast zur fahrbahnmitte...

der auftofahrer muss natürlich beim überholen des radlers gebührend abstand halten. eine genaue regelung ist mir nicht bekannt, aber mein fahrlehrer hat mir mal beigebracht: radfahrer nur zu überholen, wenn ich für diesen vorgang komplett die fahrbahn wechseln kann...

lg, anna

wenn er zu knapp überholt hat, ist mindestens der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllt: UNBEDINGT ANZEIGEN

Anders lernen es diese Autofahrer nicht.