Radfahrer auf Gehweg. Muss ich als Fußgänger ausweichen?

13 Antworten

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Egal ob du ausweichst oder nicht: der Radfahrer darf dich nicht gefährden.

Ich bin sowieso der Meinung dass offiziell kombinierte Rad und Fußwege gefährlich sind, auf alle viel gefährlicher als vernünftiges fahren auf der Straße. Gute Radwege sind laut
internationaler Statistik 2,6 mal so unfallträchtig als fahren auf der Straße, schlechte Radwege bis 12 x so gefährlich.

Vor allem wenn es dich stört dann würde ich nicht ausweichen denn kein Radfahrer möchte stürzen. Absichtliches in den Weg stellen ist gefährlich, nicht reagieren üblicherweise nicht.

Die ganzen Antworten mit Rücksichtnahme halte ich ich verkehrt. Wenn man auf Menschen Rücksicht nimmt die sich wissentlich falsch verhalten und die Gefährdung von Fußgängern in Kauf nehmen dann bestärkt man sie in ihrem egoistischen Fehlverhalten. Schon bei dem Gedanken dass besonders alte Menschen und Kinder in der Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden und schwerstens gefährdet sind sind ein Grund sich dagegen zu wehren. Wenn ich das einfach toleriere dann bin ich mit Schuld wenn zB ein Kin d das aus einem Hauseingang heraus läuft umgefahren wird.

Rücksichtnahme ja, aber nicht mit einseitigen Rechtsverletzungen und Gefährdungen.

Auf kombinierten Wegen muss man leider mit der Gefahr leben.

Nein musst du nicht. Geh einfach Stur weiter. Sollte ein Fahrradfahrer dabei Stürzen, weil du nicht ihn nicht den Weg frei gemacht , ist es allein sein eigenverschulden. Zieht er sich dabei eine Verletzung zu oder ist sein Fahrrad beschädigt, hat er kein Anspruch auf Leistungen. Wirst du dabei Verletzt, haftet der Fahrradfahrer.

Ich glaube nicht, dass die östereichische StVO so anders als die deutsche ist. http://pdeleuw.de/fahrrad/stvo.html


Denke ich auch, wollte aber auf Österreich hinweisen.

Es geht nicht darum, ob der Fahrradfahrer auf dem Gehweg fahren darf, dass er das nicht darf, ist klar.

Es ging mir darum, was ich als Fußgänger machen muss und was ich nicht machen muss uns wer beim Unfall schuld ist.

Danke

OLI

@Gerrikooper

Wenn er da nicht fahren darf, brauchst du auch nicht ausweichen. Wenn es dann zu einem Unfall kommt, ist die Schuld klar beim Radfahrer. Der hat dich dann "einfach" angefahren.

Auch ich benutze als Fahrradfahrer hin und wieder einen Fußgängerweg. Besonders in der Düsseldorfer Innenstadt gibt es ein paar Stellen, an denen ich sehr froh bin, dorthin ausweichen zu können, weil sie nicht oft von Fußgängern benutzt werden - der Verkehr auf der Straße ist dort furchterregend. Und ich bin froh, dass die Fußgänger Verständnis dafür haben.

Allerdings beobachte ich oft Fußgänger auf Radwegen. Besonders dann, wenn sie direkt neben dem Fußweg verlaufen und nicht deutlich voneinander abgegrenzt sind. Dann benutze ich meist die Fahrradklingel und senke das Tempo. Ich halte das für rücksichtsvoller, als einfach nahe dran vorbei zu fahren und sie zu erschrecken.

Wenn sich jemand rücksichtslos benimmt, beschimpfe ich ihn auch schon mal lauthals - mit der Polizei brauche ich weder einem Fahrradfahrer noch einem Fußgänger drohen. Dann bekommt er wenigstens mit, dass er Mist gebaut hat.

Muss ich auf die Seite gehen oder kann ich stur meinen Weg weitergehen?

Kommt darauf an.

Provozierst Du voraussehbar einen Unfall, bei dem eine der Parteien zu schaden kommt, trägst Du eine Mitschuld.

Ein Versuch, sein Recht mit Gewalt durchzusetzen, kann einem auch zum Nachteil gereichen, daher hängt es immer von den Umständen ab, wie stur angebracht ist.

Und wenn ich stehen bleibe und der Radfahrer sich dann an mir vorbeischummelt und stürzt? Habe ich dann auch Teilschuld?

Auch könnte ich die Gehrichtung so wechseln, dass er mir von der Rückseite begegnet. Wäre ich dann auch teilschuld?