Radfahrer auf dem Gehweg angefahren?
Guten Abend liebe Leute, Heute, als ich mein Grundstück verlassen wollte, habe ich ein Radfahrer ausversehen angefahren. Ich habe ihn wirklich nicht gesehen, obwohl ich mich mit Schrittgeschwindigkeit gefahren bin. Außerdem war ich auch bremsbereit aber nur für ein Fußgänger er fuhr einfach zu schnell und das dann noch auf dem Gehweg. Er meinte, dass ich langsamer fahren soll, doch es okey sei er war ca 19 jahre alt. Doch er hat iwie komisch auf mein Kennzeichen geschaut und jetzt frage ich mich ob er mich immernoch anzeigen kann, obwohl er in dem Moment die Polizei nicht rufen wollte. Geht das überhaupt und wer hatte denn überhaupt Recht? Danke im Vorraus und wünsch euch eine gute nacht
5 Antworten
Rein theoretisch könnte er das, aber wozu? Er scheint nicht verletzt gewesen zu sein, und würde in jedem Fall eine Mitschuld bekommen (Obwohl er eigentlich Volle Schuld trägt, weil er auf dem Bürgersteig nix zu suchen hat, aber so ist das nun mal geregelt)
Aber was passiert dann? Nix. Er ist offenbar nicht verletzt, sein Rad ist wohl auch nicht beschädigt (Zumindest schreibst du nix dazu), also wegen was soll er dich anzeigen?
Gehen wir mal vom schlimmsten aus und das manche Menschen, wirklich nicht nett sind!
Ihr habt euch soweit geeinigt und du bist weiter gefahren.
Jetzt macht er ne Anzeige, dein Auto hat ein kleinen Kratzer und sein Fahrrad auch.
Er gibt an, du hättest ihn angefahren und dann bist du weiter gefahren, weil du es nicht mitbekommen hast.
Er habe das Fahrrad auf dem Fußweg geschoben.
Er ist in diesem Fall, eine Verkehrsschwache Person und du hast den Unfallort verlassen, bedeutet "Unfallflucht"
Ohne Zeugen, wird man ihm wohl mehr glauben 😐
Immer Polizei oder Krankenwagen rufen, es gibt vielleicht auch folge Schäden, die man nicht gleich mitbekommt.
Wenn du hier die Frage stellst, machst du dir wirklich Gedanken! Hoffe das beste für dich!
Kann man natürlich so nicht sagen, wer im Recht liegt, da müsste man Zeugen haben. Wie dus schilderst bist du im Recht und ohne Zeugen wäre das schwer
Er kann auch im Nachhinein Anzeige erstatten.
Ich glaube, ihr beide hättet Schuld. Sollte es also zur Anzeige kommen, müsste ein Richter entscheiden, wer wie viel Schuld am Unfall trägt und ich vermute, dass du mehr Schuld hättest als der Radfahrer (vielleicht 70 zu 30 Prozent)
Du kannst immer Anzeige erstatten.
Aber ich glaube auch nicht, dass er es tut. Er würde ja selber "Schaden" davontragen, da er davon ausgehen muss, dass er wie gesagt auch eine Teilschuld (fraglich in welcher Höhe) bekäme.
Er würde sich auch ins eigene Fleisch schneiden.
wenn er auf dem gehweg war, war es seine schuld, da du nicht mit radfahrern auf gehwegen rechnen kannst.
ja aber dann kann ers eigentlich doch garnicht mehr beweisen können weil ich mein ich bin ausgestiegen und hab gefragt ob es ihm gut geht und ob wir die polizei rufen sollen er meinte dass ales okey sei wenn ich abhauen würde dann könnte er mich im nachhinein anzegen oder nicht