Ra Haas und Kollegen Mahnungen wegen Db trotz gültiger Fahrkarte

4 Antworten

Fassen wir zusammen. Du bist schwarz gefahren (auch das Vergessen der Fahrkarte zählt dazu). Du hast das Ticket nicht innerhalb der 7 Tage beim Verkehrsbetrieb vorgezeigt, so dass du nur die geminderten 7€ hättest zahlen müssen. Die 60€ waren also korrekt. Die hast du überwiesen. Also soweit aus deiner Sicht alles in Ordnung.

Inkassogebühren sind in dem fall aus vielerlei Gründen nicht durchsetzbar. Vor allem, weil es keine Mahnung gab (=kein Verzug) und weil das Inkasso bereits die kaufmännische Arbeit übernimmt.

Ich würde folgendermaßen vorgehen:

1. Dem Anwalt ein Einschreiben schicken: "Werter Anwalt. Meine Zahlung war ohne Anerkennen einer Rechtspflicht auf die Hauptforderung getätigt. Ich weise Inkassogebühren und ähnliches mangels Verzug und als Verstoß gegen §254 BGB zurück. Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich widersprechen. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. Weitere Bettelbriefe beantworte ich nicht."

2. Beschwerde ans Inkasso-Aufsichtsgericht (bei Infoscore ist das OLG Hamm). Das kostet dich nur Briefporto. Tenor der Beschwerde: Das Inkasso übernimmt bereits vorab den kaufmännischen Teil der Forderung, täuscht absichtlich darüber bzw. lügt, dass es nur beauftragt sei, obwohl in Wahrheit die Forderung aufgekauft wurde. Zudem zeigt es sich, dass das Inkasso keine Sachkenntnis und Fachkenntnis hat, weil es auf die Zuhilfe eines Anwalts zwingend angewiesen ist. Die Zulassungsvoraussetzungen liegen daher nicht vor und von Amts wegen muss die Lizenz entzogen werden.

3. Beschwerde bei der Anwaltskammer, die für den Anwalt zuständig ist: Versuch einer Kostendopplung durch Inkasso- und Anwaltskosten, die zeitgleich gefordert werden. Das verstößt gegen das RVG. Auch so eine Beschwerde kostet nur Briefporto.

Ab da schweigen. Solange nichts vom Gericht kommt, passiert nichts. Und das Signal durch die Beschwerden ist eindeutig: Lasst mich in Ruhe, ich weiß mich zu wehren.

Zahle nie wieder Geld, wo du dir nicht einhundert prozentig sicher bist, dass diese Forderung korrekt ist.

Du hast keine Leistungserschleichung nach § 265a StGB begangen. Du hast lediglich deine Fahrkarte vergessen. ( was an und für sich auch nicht passieren sollte )

Diese muss man normalerweise innerhalb von 7 Tagen nachreichen. Der Kontrolleur hat dir doch sicherlich eine Beleg über die vermeintliche Schwarzfahrt ausgehändigt?

Falls ja, dann steht auf diesen zu nahezu 100 % iger Wahrscheinlichkeit, dass du deinen Fahrschein innerhalb von 7 Tagen persönlich bei den Verkehrsbetrieben vorzeigen musst. Das weiß jeder Kontrolleur und muss es dir auch so sagen.

Der Kontrolleur bei dem du dein Ticket nachgezeigt hast, war erstens eventuell ein anderer als der zuvor. Und zweitens hat er wohl nur zur Kenntnis genommen, dass alles mit deinem Ticket ok ist.

Er hat aber wohl nicht verstanden oder hatte keine Ahnung davon, dass du zuvor angeblich schwarz gefahren bist.

Und auch wenn er es verstanden hätte:  ein Kontrolleur selbst kann den Vorwurf der Leistungserschleichung nur bei der Kontrolle selbst wieder streichen. Wurdest du aber schon kontrolliert und als "Schwarzfahrerin" oder als "ohne Ticket angetroffen" aufgeschrieben, so geht die Sache direkt an die Zentrale.

Man muss dann direkt bei der Zentrale oder ( in größeren Städten ) einem Servicepunkt des Unternehmens persönlich aufsuchen und dort sein Ticket vorzeigen.

Du solltest mit deinem Ticket und dem Inkasso Schreiben zum Verkehrsunternehmen gehen, dort deinen Fall schildern und um Einstellung der Inkassoforderung bitten.

Das Inkassobüro hat 120 € von dir verlangt? Das bedeutet 60 € Hauptforderung wegen des erhöhten Beförderungsentgelt und 60 € Inkassokosten. Das kann nicht seriös sein.

Lass das Inkassobüro/RA Haas weiter schreiben und fordern. Wenn in dieser Sache ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, so legst du bitte innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung dessen Widerspruch ein.

Wenn man seinen Fahrausweis nicht bei der Kontrolle dabei hat, diesen aber innerhalb von 7 Tagen nachreicht, dann zahlt man normalerweise nur eine kleine Gebühr in Höhe von ca. 7 für den sich daraus ergebenden Verwaltungsaufwand. 

Die 60 € waren also zuviel, aber wohl rechtens, weil durch dein Unwissen und der Dummheit oder Absicht des Kontrolleurs die Vorlegefrist von 7 Tagen ergebnislos verstrichen ist. Nach fruchtloser Verstreichung dieser Frist gilt man ( zivilrechtlich ) als Schwarzfahrer.

Wenn jetzt jedoch auch strafrechtlich wegen § 265a StGB gegen dich ermittelt werden sollte, dann wird das Verfahren nach § 170, Absatz 2 StPO eingestellt.

Das aber nur, wenn du eine Polizei Vorladung erhältst, dort erscheinst, lediglich deinen Personalausweis und deinen Fahrschein vorlegst, nichts weiter sagst, bloß nichts unterschreibst und wieder gehst.

Bei der Polizei nie etwas unterschreiben und nichts zum Sachverhalt sagen. Nur Fakten und Beweise sprechen lassen. Das ist ganz wichtig.

Danke. Ich hatte ursprünglich vorgehabt den Anwalt morgen nacheinmal darüber in Kenntnis zu setzen das ich eig. Ja nicht schwarz gefahren bin weil ich jeden Monat diese Fahrkarte bezahle und das ich zudem schon 60 Euro überwiesen habe und die sich damit zufrieden geben sollen 

@Taamiix

Das ist verschwendete Zeit. Die sehen nur ihre Forderung und nichts anderes.

Erst wenn ihr Auftraggeber grünes Licht gibt, hören die mit ihren Forderungen auf. Der Auftraggeber ist das Verkehrsunternehmen, von dessen Angestellten du kontrolliert wurdest.

Diesen Unternehmen musst du deine Fahrkarte und deinen Personalausweis vorzeigen.

@DiplomAnwalt

Trotzdessen das ich die 60 Euro für das vermeintliche Schwarzfahren schon lange überwiesen habe? Ich hatte eig gehofft der Mist hört damit auf denn das Inkassounternehmen hat sich ja auch nicht mehr gemeldet.

@Taamiix

2 Möglichkeiten:

1.)  Du zeigst dem Verkehrsunternehmen deinen Personalausweis, deine Fahrkarte, das Inkassoschreiben, sowie deinen Kontoauszug mit der Zahlung der 60 € und bittest um Einstellung der Inkasso Forderungen.

2.)  Wenn 1.) scheitert, wartest du bis ein Mahnbescheid kommt und widersprichst diesen.

Hallo,

google mal, da wirst du fündig, was den RA angeht.

Scheint ziemlich unseriös, also nicht anrufen!

Ticket hättest du bei der Bahn vorzeigen müssen und dir dies quittieren lassen müssen. Irgendwas muss der Kontrolleur dir ja mit gegeben haben.

Normalerweise stellt der ja einen beleg aus mit Zahlungsaufforderung.

60 Euro erhöhtes Beföderungsgebühr sind fällig und die hätte man dir in Rechnung stellen müssen. Wenn da irgendjemand gepennt hat und das direkt an eine Inkasso weiter leitet ohne dir die Möglichkeit zur Zahlung zu geben, ist das im Grunde nicht dein Problem.

Stellt sich aber die Frage ob du seinerzeit eine Zahlungsanweisung von 60 Euro bekommen und diese dann fristgerecht beglichen hast.

Erging keine Zahlungsanweisung über die 60 Euro, halte ich die Beauftragung einer Inkasso für ungerechtfertigt. Die Gelegenheit zur Zahlung muss man dir geben! Inkl. Fristsetzung.

Nützlich wäre es, wenn du Zeugen hast, das du dem Kontrolleur seinerzeit das Ticket vorgezeigt hast und dieser dann bezeugen kann, das er gesagt hat, das das damit erledigt sei. Es steht in den AGbs schätze ich mal, das man das Ticket beim Kundencenter oder Verwaltungssitz der Verkehrsbetriebe vorzeigen muss.

In so einem Fall muss man sich erkundigen!

Nun kommt es darauf an, ob Fristen verstirchen sind. Du hättest zeitig die Mahnung zurückweisen sollen.

Die kann man aber nur wenn einem eine Zahlungsaufforderung und 1. Mahnung zugegangen ist. Die Beweispflicht liegt hier beim Mahnenden.

Bist du dir absolut sicher, das weder Zahlungsaufforderung , noch mahnungen eingegangen sind, dürften die Eintreibung der erhöhten Beföderungsgebühren unrechtmäßig sein. Der eigentlichen Forderung bist du ja bereits nach gekommen und hast den Willen gezeigt.

Was letztendlich bei einer möglichen Gerichtsverhandlung raus kommt, ist immer offen, aber ich denke so wie du es schilderst, hast du ja alles versucht, was möglich war.

LG und viel Erfolg

Ja ich bin mir absolut sicher das keine Mahnung rein gekommen der erste Brief den ich erhalten habe war der vom Inkassounternehmen und dieses meldet sich nicht mehr seit ich die 60 Euro überwiesen habe. Bloß der Anwalt schreibt immer weiter. 

@Taamiix

Hallo,

was steht denn in dem Brief vom Anwalt drin, als Begründung, bzw. welche Forderung in wessen Auftrag möchte er denn eintreiben?

Er muss ja eine nachvollziehbare Begründung angeben.

Im Grunde hast du die Forderungen der DB erfüllt und darüber einen Zahlungsbeleg, bzw. Kontoauszug.

@weelah

Der Rechtsanwalt möchte einen Betrag von knapp 62 Euro haben wegen Schwarzfahren. Deswegen verstehe ich diese ganze Situation auch nicht.

Ich würde dir raten einen Anwalt aufzusuchen und ihm das alles zu schildern.

Ein Inkasso Unternehmen würde dir niemals eine SMS schicken. Da stimmt was nicht.
Mit diesem Inkasso - Unternehmen hatte ich selber auch schon zu tun und da  lief alles problemlos ab.

Also das Inkassounternehmen hat mir keine SMS geschickt sondern der Rechtsanwalt. Die Dame Bein Inkassounternehmen meinte nur das ich den gesamten Betrag erstatten müsste. Was ich nicht eingesehen habe, wie gesagt ich habe ja einen gültigen Fahrschein. 

@Taamiix

Das Problem ist, wenn du schon was bezahlt hast, räumst du eine Schuld ein. Versuch mal, einen Widerspruch einzulegen und lege auch eine Kopie deine Fahrkarte bei. Und ansonsten wirklich einen Anwalt einschalten

@Knuffihatangst

Kein fordernder Rechtsanwalt oder keine fordernde Rechtsanwaltskanzlei verschickt an Schuldner SMS .

@DiplomAnwalt

Genau das fand ich ja so kurios. Ich frage mich auch schon die ganze zeit wie die überhaupt an meine Nummer dran gekommen sind.

@Knuffihatangst

Schuldeingeständnisse müssen schriftlich erfolgen. Mit einer Zahlung alleine räumt man keine Schuld über Dinge ein, die sowieso nicht durchsetzbar sind.