Quittungsbeleg als Zahlungsnachweis
Hallo,
ich habe am Freitag eine Überweisung am Schalter getätigt und dafür einen Quittungsbeleg bekommen (aus Automaten). Diesen hab ich mit einer Bewerbung als Nachweis versandt. Eigentlich würde ein Auszug gefordert, aber da der Beleg aus dem Automaten kommt und draufsteht: "Ihre Überweisung würde ausgeführt", sowie der Empfänger und Betrag muss das doch eigentlich gleichwertig sein?!
Vielen Dank für antworten
3 Antworten
Nein, nur der Abbuchungsbeleg ist ein gültiger Zahlungsnachweis.
Die Überweisung könnte ja aufgrund mangelnden Guthabens / Kontodeckung nicht ausgeführt werden. Das ist ähnlich, wie die Rechnung über die Briefmarke als Beweis für das Versenden eines Briefs anzugeben, wenn der Vergleich erlaubt ist.
Der Vergleich trifft es aber genau!!
Üblicherweise belegt ein Überweisungsauftrag nur, dass eine Überweisung in Auftrag gegeben wurde. Die Zahlung des Betrages kann daher nur rechtssicher mit einem Nachweis der Überweisungsausführung belegt werden.
ja, sollte gleichwertig sein
"Ihre Überweisung würde ausgeführt"
wenn was passiert?
wurde
Auch wenn eindeutig steht: "ihre Überweisung wurde ausgeführt"? Würde das denn auch passieren, wenn nicht genügend Guthaben auf dem Konto ist?