Quittungsbeleg als Zahlungsnachweis

3 Antworten

Nein, nur der Abbuchungsbeleg ist ein gültiger Zahlungsnachweis.

Die Überweisung könnte ja aufgrund mangelnden Guthabens / Kontodeckung nicht ausgeführt werden. Das ist ähnlich, wie die Rechnung über die Briefmarke als Beweis für das Versenden eines Briefs anzugeben, wenn der Vergleich erlaubt ist.

Der Vergleich trifft es aber genau!!

Auch wenn eindeutig steht: "ihre Überweisung wurde ausgeführt"? Würde das denn auch passieren, wenn nicht genügend Guthaben auf dem Konto ist?

@traurig24

Üblicherweise belegt ein Überweisungsauftrag nur, dass eine Überweisung in Auftrag gegeben wurde. Die Zahlung des Betrages kann daher nur rechtssicher mit einem Nachweis der Überweisungsausführung belegt werden.

ja, sollte gleichwertig sein

"Ihre Überweisung würde ausgeführt"

wenn was passiert?

wurde