Quittung bei Nachnahme (DHL)
Hallo,
erhält man bei der Zahlung per Nachnahme vom DHL-Boten eine Quittung über den Betrag, den man bezahlt hat? Oder nur über die Nachnahmegebühr? Und ist er überhaupt dazu verpflichtet, eine Quittung auszustellen?
Ich habe Angst, dass da was schief läuft, weil ich jetzt schon von ganz vielen Leuten gelesen habe, die deswegen vor Gericht gegangen sind, weil sie zweimal zahlen mussten (sie hatten sich die Barzahlung nicht quittieren lassen).
Was ich dem DHL-Boten in die Hand drücken muss, ist nämlich kein Pappenstiel (über 1500€). Für so eine Barzahlung will ich auf jeden Fall eine Quittung.
3 Antworten
erhält man bei der Zahlung per Nachnahme vom DHL-Boten eine Quittung über den Betrag, den man bezahlt hat?
Ja, der DHL-Zusteller kann über den mobilen Drucker eine Quittung ausstellen.
Warum sollte der Zusteller sich weigern eine Quittung auszudrucken , zumal der Ausdruck nach der Unterschrift sogar automatisch erfolgt.
Auf Verlangen ist auf jeden Fall eine Quittung auszustellen.
Die "Quittung" ist die Aushändigung der Sendung an den Empfänger. Der Zahlbetrag steht auf der Sendung; eine weitere Quittung ist nicht vorgesehen.
Eben nicht. Dieser Streitfall ist bis zum BGH gegangen, und der Empfänger hat dort verloren. Dieses Argument ist eben gerichtlich nicht stichhaltig. Der Empfänger der Semdung muss mit einer Quittung beweisen können, dass er bezahlt hat. Das ist ein Skandal, dass diese uneindeutige Rechtslage von der DHL bis heute schamlos ausgenutzt wird. Was ist daran so schwer, einfach eine Quittung auszudrucken, so wie UPS u.a. es auch machen?
Für die, die es schwarz auf weiß wollen: "Die Weitergabe versandfertig verpackter Ware an ein Beförderungsunternehmen mit dem Auftrag, die Sendung per Nachnahme zuzustellen, begründet keinen Anscheinsbeweis dafür, dass die dem Empfänger ausgehändigte Ware von diesem bezahlt worden ist (...) Der Kunde hat nach den allgemeinen Beweisgrundsätzen die Zahlung des Kaufpreises durch Vorlage einer entsprechenden Quittung nachzuweisen." -- BGH VIII ZR 369/04 - 14.09.2005
Bei Auslieferung einer Nachnahme erfolgt der Quittungsausdruck automatisch. Bei über 1000 € verlangt der Scanner vor Ausdruck der Quittung nochmals die Überprüfung der Adress- und Empfängerdaten. Danach erfolgt der Quittungsausdruck mit der Angabe von Betrag , Paket ID, Empfänger. Sowie Datum, Uhrzeit.
Super Antwort, danke. Jetzt kann ich hier keinen Stern vergeben, weil das nur ein Kommentar ist.
Natürlich bekommst Du eine Quittung, ist doch klar. Ich würde keinem Geld geben, ohne dass ich einen Beleg dafür erhalte.
Dass er kann, ist klar. Meine Frage ist, ob er MUSS.