Punkte in Flensburg - Löschung nicht erfolgt?
Hallo zusammen,
ich habe heute Post von der Führerscheinstelle bekommen. Ein "Warnschuss" (natürlich mit der Entrichtung einer Gebühr versehen...), da ich bereits 6 Punkte gesammelt habe.
Bei der Auflistung der Punkte fiel mir auf, dass der erste genannte Punkt am 8.12.2015 eingetragen wurde und der zweite am 5.1.2016 eingetragen wurde.
Nach meiner Auffassung werden die Punkte nach 2,5 Jahren gelöscht, das müsste bei beiden Punkten ja eigentlich der Fall sein (Punkt Nr. 3 ist übrigens in einem Monat "schlachtreif"...)
Hmmm, wie geh ich jetzt damit um? Mir ist bewusst, dass es Verstöße gibt, die länger "halten", aber in diesem Fall war es das klassische "geblitzt werden" beim zu schnell fahren, was nur einen Punkt nach sich zieht und eben nach 2,5 Jahren gelöscht werden müsste.
Einfach ein Versehen der Behörde? Ignorieren? Sie drauf hinweisen? Juristisch anfechten? Abwarten?
8 Antworten
Ich bin jetzt nicht ganz sicher, aber ist es nicht so, dass die Punkte nur gelöscht werden, wenn in der Zwischenzeit keine neuen dazu kommen? Kommt was dazu, bleiben die alten auch stehen....
Hätte ich irgendwie so auf dem Schirm....
das war früher so...
Die Punkte werden erst ein Jahr nach Fristablauf gelöscht. Das nennt sich Überliegerfrist. Siehe hier: https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cberliegefrist
Das macht man aus folgenden Grund. Nehmen wir an, Du begehst vor Fristablauf eine weitere Ordnungswidrigkeit oder Verkehrsstraftat, die mit Punkten geahndet wird, jedoch werden die Punkte erst nach Fristablauf eingetragen, da dann erst das Verfahren abgeschlossen ist. Die eigentlich schon verfallenen Punkte werden dann dennoch zur Ermittlung des Gesamtpunktestandes herangezogen, da sie zum Tatzeitpunkt noch nicht verfallen waren.
Tja und dann kann ich mich nur dem anschließen, was hier schon mehrfach erwähnt wurde, nämlich dass man vielen Problemen aus dem Wege gehen kann, wenn man sich an die Verkehrsregeln hält.
Bist Du sicher, das Schreiben richtig gelesen zu haben?
Möglich wäre eine Verwechslung mit der Überliegefrist.
Diese beträgt ein Jahr ab Tilgungsreife.
Sorgen musst Du Dir aber eigentlich keine machen,
wenn Punkte diese Tilgungsreife erreicht haben, dürfen sie nicht mehr verwendet werden.
Bist Du noch auf Probe?
Auch dann bleiben die Eintragungen länger gespeichert.
Die Tilgungsfrist von 2,5 Jahren beginnt mit Tag der Rechtskraft des Bußgeldbescheides. Sind diese 2,5 Jahre abgelaufen folgt ein Jahr Überliegefrist.
Du hast die Überliegefrist vergessen.
Die Punkte bleiben nach Ablauf noch ein weiteres Jahr gespeichert:
https://www.kba.de/DE/Fahreignungs_Bewertungssystem/Ueberliegefrist/ueberliegefrist_node.html
stimmt. also ist die "echte" Verjährung eigentlich nach 3,5 Jahren?...
Ich würde anrufen, nachfragen warum das so ist und dann allenfalls um eine Löschung bitten. Ganz wichtig: Freundlich bleiben!
ja, das werde ich Montag wohl auch mal tun. Is immer doof, wenn man so eine Nachricht am späten Freitag nachmittag erhält, wenn alles geschlossen hat...
ja, es ist der 6. Punkt im Juni dazu gekommen. also in der Überliegefrist, die dann ja noch bis zum Juni 19 (Eintragung war am 8.12.15) dauert. oder misst sie sich am Tattag, der am 13.10.15 war? dann wäre die Überliegefrist ja im April 19 vorüber...