Pulverbeschichten als Kleingewerbe anmelden?

1 Antwort

Hallo Taddflo,

gute Nachrichten für dich: Die Pulverbeschichtung gehört zu den Arbeiten "einfacher Art" und fällt nicht unter die Handwerksordnung. Man nennt das auch "Minderhandwerkliche Tätigkeiten".

Damit hast du freie Bahn, ein Gewerbe in diesem Bereich anzumelden. Wünsche dir viel Glück dabei!

Nachlesen kannst du das übrigens hier, falls du mir nicht ganz traust ;)

http://www.hwk-heilbronn.de/62,524,343.html