Pünktlich kommen, pünktlich gehen?.....?

8 Antworten

Du kannst sicher weiterarbeiten, allerdings unbezahlt. Wenn du Anweisungen deines Chefs wiederholt missachtest, kann das nicht nur zur Abmahnung führen. Bei mir wärst du längst geflogen, gefährdest schliesslich auch das gute Arbeitsklima durch ständige Belästigung mit irgendeinem Bibel-Scheiss.

Klar kann das zur Abmahnung führen, du hältst dich ja nicht an das was der Chef angeordnet hat, kommst du dem nicht nach wirst du zurecht abgemahnt.

Euer Chef hat sich damit sicherlich was bei gedacht mit dem früheren Arbeitsschluss.

Wenn es kein Gleitzeitsystem gibt, kann der Arbeitgeber auch darauf bestehen, dass du pünktlich Feierabend machst. Wenn du diese "Überstunden" nicht bezahlt haben willst, kannst du natürlich auch länger bleiben.

Wie soll der Chef denn kontrollieren ob du Freitag Nachmittag dann tatsächlich arbeitest?

Klar kann das zu einer Abmahnung folgen.

DU weigerst dich den Anweisungen des Arbeitgebers nach zu kommen.

Seit neuestem sagte der Chef, wir dürfen keine Überstunden mehr machen.

Daran hast auch DU dich zu halten.

Da ich es nicht akzeptieren wollte, nichts mehr dazuverdienen zu dürfen, blieb ich an Freitagen manchmal doch noch den ganzen Tag.

Das darfst du nicht.

Du hast das Prinzip mit der Arbeitszeit nicht ganz verstanden. Du hast einen Arbeitsvertrag mit X vereinbarten Stunden. Diese muss dir der Chef gewähren. Wenn keine Gleitzeit oder ähnliches vereinbart wurde, dann gibt er dir auch deine Arbeitszeit vor. Überstunden sollten die Ausnahme sein. Diese Fallen nur an, wenn die Arbeit nicht in der vereinbarten Zeit geschafft wurde, der Arbeitgeber aber ausnahmsweise darauf angewiesen ist, dass sie erledigt wird.

Einen dauerhaften "Notfall" sollte es nicht geben. Wenn du das Gefühl hast, dass du mit deiner Arbeitszeit und den Aufgaben nicht hinkommst und diese Stunden am Freitag benötigst um dringende Arbeiten zu schaffen, sprich es an.