Psychotherapie und jugendamt Wird es auch gefährlich?

1 Antwort

Die Überlegung ist sinnvoll. Bei den meisten Jugendämtern dürfte das zwar nicht negativ auffallen, aber es gibt auch merkwürdige Leute dort in diesem Feld. Mehrere Gesichtspunkte: 1. Eigentlich sollte es dem Jugendamt gar nicht bekannt werden, wenn Sie in Psychotherapie gehen. Sonst übertritt jemand seine Schweigepflicht. 2. Bei Bedarf können Sie offensiv auftreten: Viele brauchen Psychotherapie. Ich gehöre zu denen, die ihre Verantwortung für sich und das Kind wahrnehmen. 3. Wenn überhaupt nötig, könnte und sollte der Psychotherapeut bescheinigen, dass das Wahrnehmen einer Psychotherapie Sie fähiger macht, Ihr Kind zu erziehen, und dass er die Befähigung ohnehin nicht in Zweifel zieht. Suchen Sie sich einen aus, den Sie diesbezüglich als kooperativ einschätzen. 4. Um letzteres einzuschätzen, nehmen Sie "probatorische" Sitzungen wahr. Dort können Sie nicht nur den Psychotheapeuten einschätzen, sondern auch Ihre Bedürftigkeit und die Aussicht, dass das eine Lösung oder Verbesserung bingen könnte. Probatorische Sitzungen sind formal noch keine Therapie, sollten also beim Jugendamt auch nicht so auffassbar sein. Aber wie gesagt: Wie sollten die überhaupt davon wissen?