Psychologisches Gutachten vom Gericht für beide Elternteile

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich arbeite als Gutachterin. Folgendermaßen gehe ich vor: ich führe Einzelgespräche mit jedem Elternteil. Dann mache ich bei beiden Elternteilen einen Hausbesuch. Hier beobachte ich, wie das Elternteil mit den Kindern umgeht (z.B. Hausaufgaben, Essen oder auch Spiel). Je nach Alter der Kinder verbringe ich noch Zeit mit ihnen im Kinderzimmer, stelle schon mal ein paar Fragen danach, was denn so mit der Familie gemacht wird. Dann lade ich jeweils ein Elternteil mit den Kindern in meine Praxis ein. Hier beobachte ich wieder Elternteil und Kinder, stelle dabei aber eine Aufgabe (z.B. Basteln) und sehe zu, ob diese bewältigt wird. Dann schicke ich das Elternteil für eine Stunde weg und befrage das Kind. Außerdem muss das Kind Testverfahren bearbeiten. Nach all diesen Terminen führe ich ein gemeinsames Elterngespräch. Insgesamt zieht sich das alles über mehrere Wochen hin. Je nach Fragestellung hole ich noch Informationen von Kindergarten, Schule oder Jugendamt. Hier im konkreten Fall würde ich noch Informationen eines Arztes oder Therapeuten hinzu ziehen, um die aktuelle Situation Deiner Tochter zu erfragen bzw. eine Prognose zu erhalten. Suizid schließt nicht aus, dass die Kinder bei der Mutter bleiben, es ist mehr eine Frage, wie sie damit umgeht und wieviel Unterstützung sie erhält bzw. selbst in Anspruch nimmt.

Danke fürs Kompliment, stehe bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung.

Als erstes - Deine Tochter sollte sich freiwillig in eine psycahtrische Einrichtung überweisen lassen, falls noch nicht geschehen. Die Erkenntnis, dass externe Hilfe benötigt wird rechnet man der Mutter immer hoch an.

Das ist der Anfang.

Die Kinder werden eventuell auch in einem Tiefenpsychologischen Gutachten bewertet. Die Kinder werden auch befragt, wo und mit wem es ihnen besser gefällt. Auch das fliesst in die Entscheidung mit ein.

Sollte das Aufenthaltsbestimmungsrecht im moment alleine bei der Tochter liegen, diese aber länger als 4 Wochen "krank" ist, geht automatisch das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf den Kindsvater über (!) - erleben wir gerade selbst...... Es muss dann neu beantragt werden.

Wendet Euch bitte an den Sozialpsychatrischen Dienst Eurer Stadt. Die geben Rat und arbeiten kostenlos.

Sie lesen sich die Gutachten durch und entscheiden dann....

Wie werden diese Gutachten erstellt.. Danke für den Rat

@polditier

Durch Befragung von einem Psychologen...