Psychologische Schweigepflicht bei minderjährigen

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Nun hast Du Dutzende Antworten und weißt genauso viel wie vorher. Bitte lese mein Profil und dann überlege, wem Du hier glauben kannst. Die Schweigepflicht gilt ab 14, ausreichende Einsichtsfähigkeit vorausgesetzt. Du musst aber AKTIV werden. Du musst die Psychologin darauf hinweisen, dass Du auf der Schweigepflicht bezüglich des Themas XY gegenüber den Eltern bestehst. Sonst geht sie davon aus, dass die Eltern informiert sind. Die Schweigepflicht gilt nicht bei Lebensgefahr bzw. größeren operativen Eingriffen.

Minderjährig ist nicht minderjhährig. Bei einer 12 jährigen sieht das ganz anderes aus als bei einer 17jährigen

Es gibt zwar eine ärztliche Schweigepflicht, die auch für und bei Kindern gilt. Allerdings ist die da noch eingeschränkt. Der Arzt entscheidet je nach Reife des Kindes was er den Eltern erzählen wird. Denn als Arzt hat er auch eine Fürsorgepflicht.

Und es kommt darauf an um WAS es geht: WEnn du Drogen nimmst oder Ssuizidgedanken hast wird er es den Eltern eher erzählen als wenn du Kummer in der Schule hast.

Nein darf er nicht wenn du es ausdrücklich verneinst, er darf lediglich als Prävention die Polizei alarmieren wenn du einen Amoklauf planst bzw. jemanden ermorden willst, aber wenn man ausdrücklich sagt das alles was man bespricht nicht die Eltern erfahren dürfen dann dürfen die Eltern es auch nicht erfahren.

Bei u16 alles, bei ü16 mit Einschränkungen

Ich denke schon, dass deine Mutter ein Recht hat, was ihr da besprecht, sie soll dir doch auch helfen, deine Probleme zu lösen

wenn sie das könnte, wäre doch kein Psychologe nötig gewesen...

@Janlara

Das stimmt nicht! Meine Mutter ist die beste, die es überhaupt gibt. Sie würde ihr letztes Hemd für mich ausziehen. Für meinen seelischen Zustand kann sie rein gar nichts!